Rechtsprechung
| RG, 01.02.1921 - I 247/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
11. Urkundenprozess. Zahlung einer Geldsumme.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 34
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.06.1958 - VII ZR 56/57 Ist eine Forderung nur gepfändet, dem Gläubiger aber noch nicht zur Einziehung überwiesen, so kann der Drittschuldner entsprechend dem § 1281 BGB (RGZ 104, 34; Warn. 1912 Nr. 294; RGZ 108, 318, 320) nur an seinen Gläubiger und den Pfändungsgläubiger gemeinschaftlich leisten.
- BGH, 23.09.1953 - VI ZR 68/53
Verfahrenrecht - Urkundenprozeß bei Kautionszahlungen
Das Reichsgericht hat zwar in RGZ 104, 34 die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses in einem Falle verneint, in dem die Gläubigerin eines gepfändeten Geldanspruches auf Hinterlegung des Geldbetrages zu ihren Gunsten und zu Gunsten der Pfandgläubigerin klagte.
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