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Rechtsprechung
   RG, 03.02.1922 - III 156/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,61
RG, 03.02.1922 - III 156/21 (https://dejure.org/1922,61)
RG, Entscheidung vom 03.02.1922 - III 156/21 (https://dejure.org/1922,61)
RG, Entscheidung vom 03. Februar 1922 - III 156/21 (https://dejure.org/1922,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Im übrigen kommt es entscheidend nur darauf an daß der Grad der Verletzung so erheblich ist, daß nicht nur der Vertragszweck gefährdet ist, sondern daß dem Verletzten infolge dieser Gefährdung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (RGL JW 1936, 2391 Nr. 7) ist die Vertragsverletzung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles, insbesondere der Natur des Vertagtes und der besonderen Verhältnisse und Interessen der Vertragsparteien so wesentlich, daß dem vertragstreuen Teil die Fortsetzung des Vertrages nicht länger zugemutet werden kann, so bedarf es - zumindest in der Regel - auch der Setzung einer Frist und der Androhung der Ablehnung der Erfüllung nicht mehr (RGZ 104, 39 [41]; Enneccerus-Lehmann Schuldrecht 1950 S 227).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Politische Horoskope

    Einer Fristsetzung nach § 326 BGB hätte es auch in diesem Falle nicht bedurft (RGZ 104, 39 [41]; 106, 22).
  • AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04

    Kauf eines vierbändigen HGB-Kommentars als Sukzessivlieferungsvertrag in Form …

    In Fällen aber, in denen die bewirkten Leistungen ohne weiteres zurückgewährt werden können und die bereits erbrachten Teillieferungen für den Gläubiger analog §§ 325 Abs. 1 S. 2, 326 Abs. 1 S. 3 BGB a.F. jedes Interesse verloren haben, weil er die künftigen Raten nicht mehr erhält, ist der Gläubiger zum Rücktritt hinsichtlich des gesamten Vertrages einschließlich der bereits bewirkten Teilleistungen berechtigt (…Battes in Erman, 10. Auflage, § 325 Rn. 33;… Schulze in Hk-BGB vor §§ 311-319 Rn. 26;… Otto in Staudinger § 325 Rn. 127, § 326 Rn. 191;… Huber in Soergel vor § 433 Rn. 49;… Wiedemann in Soergel vor § 323 Rn. 76;… Ernst in MüKo § 323 Rn. 220; RGZ 104, 39, 41, 42).
  • BGH, 20.03.1953 - I ZR 169/52

    Rechtsmittel

    Es bedarf zu ihrer Geltendmachung weder eines Verzuges, noch einer Fristsetzung unter Androhung der Ablehnung der Vertragserfüllung (RGZ 57, 105 [113 ff]; 91, 30 [31]; 93, 285 [287]; 103, 293; 104, 39 [41]; 149, 401 [403]; 161, 330 [332]).
  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 313/56

    Rechtsmittel

    Gerät der Käufer mit der Gestellung in Verzug, kann der Verkäufer, und zwar grundsätzlich nach Mahnung, gemäß § 326 BGB vom Vertrage zurücktreten (RGZ 104, 39, 41).
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