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Rechtsprechung
   RG, 21.02.1922 - VII 310/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,152
RG, 21.02.1922 - VII 310/21 (https://dejure.org/1922,152)
RG, Entscheidung vom 21.02.1922 - VII 310/21 (https://dejure.org/1922,152)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1922 - VII 310/21 (https://dejure.org/1922,152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Werkvertrag; Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung …

    Hält der Besteller die vom Unternehmer erhobene Vergütungsforderung für übersetzt, weil er glaubt, der Unternehmer habe höhere Ersparnisse gehabt, als dieser auf die vereinbarte Vergütung angerechnet habe, so ist es jedoch seine, des Bestellers, Sache, dies darzutun und zu beweisen (vgl. BGH WM 1977, 1307, 1308 f.; RGZ 104, 93, 95;… Soergel in MünchKomm a.a.O. § 649 Rdn. 14;… Palandt a.a.O. § 649 Rdn. 5;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. 1, 2. Aufl. § 649 BGB Rdn. 1 m.w.N.).
  • KG, 13.06.2019 - 27 U 31/19

    Werklohnanspruch bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag

    Hält der Besteller die vom Unternehmer erhobene Vergütungsforderung jedoch für übersetzt, weil er glaubt, der Unternehmer habe höhere Ersparnisse gehabt, als dieser auf die vereinbarte Vergütung angerechnet habe, so ist es jedoch seine, des Bestellers, Sache, dies darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1077, 1078; BGHZ 69, 274 = NJW 1978, 160 = WM 1977, 1307; RGZ 104, 93 (95);… Baumgärtel, Hdb. d. Beweislast 1, 2. Aufl., § 649 BGB Rdnr. 1 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.05.1967 - VII ZR 328/64

    Ersatz des Schadens aus der Verletzung der Ausschreibungsbedingungen für einen …

    Der Sachverhalt liegt insofern ähnlich dem in § 649 2. Halbsatz BGB geregelten; auch dort ist anerkannt, daß der Besteller beweispflichtig ist (RGZ 104, 93, 95; BGH VII ZR 274/56 vom 28. März 1957; VII ZR 147/60 vom 7. Dezember 1961).
  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 274/56

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle genügt der Unternehmer der ihm obliegenden Behauptungs- und Beweislast, wenn er die Höhe der Vergütung dartut, während es Sache des Bestellers ist, die Einsparungen usw zu beweisen (RGZ 104, 93, 95).
  • BGH, 06.06.1966 - VII ZR 136/65

    Zahlung eines Architektenhonorars - Verjährung einer Forderung

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen, darzulegen und unter Beweis zu stellen, ob und in welcher Höhe der Kläger infolge der Aufhebung des Architektenvertrages etwas an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat (RGZ 104, 93, 95; Urteil des Senats vom 28. März 1957 VII ZR 274/56).
  • BGH, 07.12.1961 - VII ZR 147/60

    Rechtsmittel

    Will der Besteller im Falle des § 649 BGB an dem vereinbarten Werklohn Abzüge machen, so ist es seine Sache, die Einsparungen des Unternehmers sowie dessen anderweit erzielten oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen und zu beweisen (RGZ 104, 93, 95; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 274/56 vom 28. März 1957).
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