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Rechtsprechung
   RG, 26.05.1922 - Rep. III. 85/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,6
RG, 26.05.1922 - Rep. III. 85/22 (https://dejure.org/1922,6)
RG, Entscheidung vom 26.05.1922 - Rep. III. 85/22 (https://dejure.org/1922,6)
RG, Entscheidung vom 26. Mai 1922 - Rep. III. 85/22 (https://dejure.org/1922,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Richterausschließung; Schreibmaschinen täglicher Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 17
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das …

    Rn. 13 bb) Gemessen an den vorstehenden Ausführungen lässt sich ein Ausschluss der Vorsitzenden Richterin B. im Beschwerdeverfahren nach § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 46 Nr. 1 ZPO erst recht nicht damit begründen, dass sie im erstinstanzlichen Verfahren die nervenfachärztliche Begutachtung der Betroffenen angeordnet hat (vgl. auch BAG NZA-RR 2012, 269 Rn. 13 und bereits RGZ 105, 17).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

    Das gilt insbesondere für seine Mitwirkung bei einem Beweisbeschluss (so schon RG 26. Mai 1922 - III 85/22 - RGZ 105, 17).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 188/54

    Besitzerwerb, durch Besitzdiener

    Sie meint, daß der von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 105, 17) entwickelte Satz, daß ein Richter nicht deswegen gemäß § 41 Nr. 6 ZPO ausgeschlossen sei, weil er in einem früheren Rechtszug an einem Beweisbeschluß mitgewirkt habe, dann nicht gelten könne, wenn dem Beweisbeschluß eine überragende Bedeutung für die Entscheidung zukomme.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 4 B 100.03

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Zurückweisung einer …

    An deren Erlass hat der Berufungsrichter mitgewirkt, wenn er an der Entscheidungsfindung beteiligt war (RG, Urteil vom 26. Mai 1922 - III 85/22 - RGZ 105, 17).
  • BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68

    Berufungsverfahren - Ausschluß eines Richters - Ausübung des Richteramtes - …

    Die für die Nachprüfung des bestätigenden Urteils erheblichen rechtlichen Gesichtspunkte decken sich somit teilweise mit denen, zu denen der Richter bereits in der ersten Instanz Stellung genommen hat, und zwar nicht nur durch Verkündung eines jederzeit von Amts wegen abänderbaren Auflagen- oder Beweisbeschlusses (vgl. hierzu RGZ 105, 17)5 sondern durch Erlaß eines Urteils.
  • BFH, 22.01.1980 - VII R 97/76

    Revision - Ausschluß eines Richters - Vorabentscheidung - Befangenheit

    Es genügt z. B. nicht, daß der Richter bei einem Beweisbeschluß oder bei der Verkündung der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (Urteile des Reichsgerichts - RG - vom 26. Mai 1922 III 85/22, RGZ 105, 17, und vom 25. April 1890 III 23.90, RGZ 26, 383).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 33/64

    Verurteilung zur Zahlung eines Teiles des Einspielergebnisses der Aufführung …

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird einhellig angenommen, daß diese Ausschließung nur Platz greift, wenn der Richter bei der Urteilsfindung in der früheren Instanz mitgewirkt hat, dagegen nicht, wenn er an mündlichen Verhandlungen - mit Ausnahme der letzten mündlichen Verhandlung -, an Beweisbeschlüssen oder an der Beweisaufnahme teilgenommen hat (RGZ 105, 17; RG JW 1903, 289;… Stein-Jonas-Pohle 19. Aufl. § 41 ZPO zu III 6; Wieczorek § 41 C II f;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 22 zu II 1 c).
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