Rechtsprechung
| RG, 13.10.1922 - II 780/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zahlung bei der Bank des Verkäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 266
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Erfüllung durch Banküberweisung
Es ist allgemeine Meinung und entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass eine Geldschuld durch eine Banküberweisung regelmässig in dem Augenblick getilgt wird, in dem der überwiesene Betrag durch die Empfängerbank dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird; für die Frage der Erfüllung ist hiernach unerheblich, wann der geschuldete Betrag von dem Konto des Schuldners abgebucht und wann er irgendeinem der Zwischenglieder der Überweisungskette - auch der Empfängerbank selbst - gutgeschrieben worden ist (vgl RGZ 54, 331; 82, 95; 105, 266 [269]; 141, 289; RG Warn 1922, 11; 1925, 171; 1927, 3; KG in JW 1926, 2092; OLG Hamburg in MDR 948, 346; OLG Kassel in HEZ 2, 175;… BGB RGRK 9. Aufl Anm. 4 a zu § 362 BGB; ferner Gadow in HGB RGRK Anh zu § 363 Anm. 1 und 4;… Baumbach-Duden, EGB 8. Aufl Anm. zu § 365 Anm. 1 D; Nachschlagewerk des EG Er 193 zu § 346 HGB).
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