Rechtsprechung
| RG, 12.06.1922 - Rep. IV. 731/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bereicherungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 29
Wird zitiert von ... (7)
- VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22
Rückforderung von Anwärterbezügen
Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde der Bereicherungsanspruch als ein einheitlicher Anspruch gesehen, bei dem unter dem nach § 812 BGB herauszugebenden "etwas" nicht ein einzelner aus dem Vermögen des einen in das des anderen hinübergeflossener Wert, sondern die Gesamtheit des Hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten verstanden wurde (vgl. RGZ 54, 137 (141); RGZ 60, 284 (291); 86, 343 (344 f.); 94, 253 (254); 105, 29 (31); 129, 307 (310); 135; 374, 377; 137, 324 (336); 139, 208 (213); 140, 156 (161); hierzu s. Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 818 Rn. 239). - VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22
Rückforderung von Beamtenbezügen
Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde der Bereicherungsanspruch als ein einheitlicher Anspruch gesehen, bei dem unter dem nach § 812 BGB herauszugebenden "etwas" nicht ein einzelner aus dem Vermögen des einen in das des anderen hinübergeflossener Wert, sondern die Gesamtheit des Hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten verstanden wurde (vgl. RGZ 54, 137 (141); RGZ 60, 284 (291); 86, 343 (344 f.); 94, 253 (254); 105, 29 (31); 129, 307 (310); 135; 374, 377; 137, 324 (336); 139, 208 (213); 140, 156 (161); hierzu s. Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 818 Rn. 239). - BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag
Im späteren Urteil vom 26. Januar 1924 wird ebenfalls betont, eine von § 366 BGB abweichende Regelung erfordere einen Vertrag beider Teile (SeuffArch 78, Nr. 181; vgl. ferner RGZ 105, 29, 31).
- BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
- BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 175/58
- VG Gießen, 15.08.2023 - 10 K 804/22
Rücknahme einer professoralen Leistungszulage
Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde der Bereicherungsanspruch als ein einheitlicher Anspruch gesehen, bei dem unter dem nach § 812 BGB herauszugebenden "etwas" nicht ein einzelner aus dem Vermögen des einen in das des anderen hinübergeflossener Wert, sondern die Gesamtheit des Hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten verstanden wurde (vgl. RGZ 54, 137 (141); RGZ 60, 284 (291); 86, 343 (344 f.); 94, 253 (254); 105, 29 (31); 129, 307 (310); 135; 374, 377; 137, 324 (336); 139, 208 (213); 140, 156 (161); hierzu s. Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 818 Rn. 239). - BGH, 28.06.1956 - II ZR 78/54
Rechtsmittel
Dabei sind als Vermögensminderung die Nachteile zu berücksichtigen, die mit dem die Grundlage des Bereicherungsanspruchs bildenden Tatbestand in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. RGZ 105, 29 [31]).
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