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Rechtsprechung
   RG, 24.11.1922 - III 69/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,157
RG, 24.11.1922 - III 69/22 (https://dejure.org/1922,157)
RG, Entscheidung vom 24.11.1922 - III 69/22 (https://dejure.org/1922,157)
RG, Entscheidung vom 24. November 1922 - III 69/22 (https://dejure.org/1922,157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zeitweilige Leistungsunmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungshindernis, dauerhafte Dienstunfähigkeit, Wegfall des Vergütungsanspruchs, Dauerschuldverhältnis, Unmöglichkeitsregeln

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7).
  • BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52

    Rechtsmittel

    Hierher gehören einmal die Fälle, in denen die Erfüllung von Dauerschuldverhältnissen vorübergehend unmöglich wird; bei solchen wird eine vorübergehende Unmöglichkeit sehr bald untragbar (RGZ 105, 387; 146, 60; Warn 1927, 68; OGHZ 3, 393 [397] vgl. neuerdings das Urteil des VI. Zivilsenats vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 -).
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