Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 06.01.1923 - V 246/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,32
RG, 06.01.1923 - V 246/22 (https://dejure.org/1923,32)
RG, Entscheidung vom 06.01.1923 - V 246/22 (https://dejure.org/1923,32)
RG, Entscheidung vom 06. Januar 1923 - V 246/22 (https://dejure.org/1923,32)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,32) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Clausula rebus sic stantibus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2025 - 4 U 137/23

    Zahlung auf Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens kann …

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2023 (2-07 O 246/22) abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 80.000 EUR zzgl.
  • OLG Brandenburg, 28.09.2021 - 13 UF 72/19

    Abänderung einer notariell vereinbarten Unterhaltsverpflichtung auf Null …

    Für eine Anwendung des § 313 BGB bedarf es einer unvorhergesehenen Änderung der Verhältnisse.Voraussehbare Änderungen begründen grundsätzlich keine Rechte aus § 313 BGB, weil im Falle der Erkennbarkeit die Partei, zu deren Lasten diese Umstände eingetreten sind, das Risiko hierfür übernommen hat, indem sie für den Fall des Eintritts veränderter Umstände keine vertragliche Regelung vereinbart hat (RGZ 106, 7; BGH WM 1965, 843 (845); BB 1973, 1139;… Palandt/Grüneberg Rn. 18;… BeckOK BGB/Lorenz, 59. Ed. 1.8.2021 Rn. 29, BGB § 313 Rn. 29).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52

    Rechtsmittel

    Bei der nach der Saldotheorie gebotenen Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile können, wie anerkannten Rechtens ist, nur solche Nachteile berücksichtigt werden, die mit dem Vorgang, welcher die Einnahme gebracht hat, in ursächlichem Zusammenhang stehen (BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81]; RGZ 106, 7; 141, 312).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht