Rechtsprechung
| RG, 19.12.1922 - III 137/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausländisches Recht; Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 106, 82
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.03.2016 - I ZB 99/14
Schiedsgerichtliches Verfahren: Aufhebung des Schiedsspruchs bei Besetzung des …
Es kann daher gegen den ordre public verstoßen, wenn ein Anspruch als unverjährbar angesehen wird (so bereits RG, Urteil vom 19. Dezember 1922 - III 137/22, RGZ 106, 82, 84 f.; Urteil vom 20. März 1936 - III 184/35, RGZ 151, 193, 201). - BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
Rechtsmittel
Kennt das ausländische Recht aber keinen derartigen Anspruch, so ist die Lücke, soweit möglich, mit Hilfe des ausländischen Rechts selbst zu schließen; erst falls das nicht durchführbar ist, ist deutsches Recht anzuwenden (RGZ 106, 82 [85, 86]; Raape bei Staudinger Art. 30 EG Anm. G 11, 818). - BGH, 10.03.2016 - I ZB 100/14
Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung …
Es kann daher gegen den ordre public verstoßen, wenn ein Anspruch als unverjährbar angesehen wird (so bereits RG, Urteil vom 19. Dezember 1922 - III 137/22, RGZ 106, 82, 84 f.; Urteil vom 20. März 1936 - III 184/35, RGZ 151, 193, 201). - OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93
Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen
Dabei geht es nicht um die Beurteilung der Frage, ob ein Ausschluß der Verjährbarkeit forderungsrechtlicher Ansprüche dem Zweck der deutschen Gesetze zuwiderläuft und deshalb der Anerkennung einer darauf beruhenden ausländischen Entscheidung die Vorbehaltsklausel des ordre public entgegensteht (vgl. RGZ 106, 82 ff.). - BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
Anerkennung ausländischer Urteile
Ähnliche Erwägungen enthält eine frühere Entscheidung (RGZ 106, 82 [85]) über die grundsätzliche Frage der Verjährbarkeit eines Anspruchs.
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