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Rechtsprechung
   RG, 16.10.1923 - VII 18/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,65
RG, 16.10.1923 - VII 18/23 (https://dejure.org/1923,65)
RG, Entscheidung vom 16.10.1923 - VII 18/23 (https://dejure.org/1923,65)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1923 - VII 18/23 (https://dejure.org/1923,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Feuerversicherung. ; Deckungszusage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines …

    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, bezweckt die Zusage vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195), die deshalb auch regelmäßig mit der Einlösung des Versicherungsscheins endet (§ 1 Nr. 2 Satz 3 AKB).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen …

    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, ist Zweck der vertraglichen Vereinbarung vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195).
  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51

    Unrichtige Angaben des Versicherungsagenten

    Eine Deckungszusage ist ein rechtlich von dem eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, selbständiger Vertrag, der dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss oder bis zur Ablehnung des endgültigen Vertrages Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn der Versicherer den Abschluss des endgültigen Vertrages verweigert (RGZ 107, 198 [200]; 113, 152; 140, 318).
  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53

    Rechtsmittel

    Es entspricht sogar in aller Regel dem Willen der Vertragsparteien, den sofortigen Versicherungsschutz während der ganzen Dauer der angebahnten Vertragsverhandlungen gelten und ihn erst mit deren endgültigem Scheitern erlöschen zu lassen (RGZ 107, 198 [200]; OLG Düsseldorf JRPrV 1934, 253;… Bruck-Möller a.a.O. § 1 Anm. 92 und 104).
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 114/74

    Umwandlung einer Neuwertversicherung in eine Zeitwertversicherung durch eine …

    Eine Deckungszusage wird von dem Versicherer erteilt, wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer über den Abschluß eines Versicherungsvertrages oder die Abänderung eines bestehenden Vertrages soweit Einigkeit erzielt ist, daß der künftige Abschluß in Aussicht genommen werden kann, während der endgültige Abschluß, namentlich die Ausfertigung der Versicherungspapiere, vielleicht auch die Klärung minder wesentlicher Einzelheiten, mutmaßlich noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen (RGZ 107, 198; BGHZ 2, 87;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. Zusatz zu § 1 VVG Anm. 1 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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