Rechtsprechung
| RG, 30.06.1923 - I 667/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 210
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Bedingung ist die buchmäßige Deckung (…Baumbach-Hefermehl, Art. 28 ScheckG Anh. Rdnr. 12); es handelt sich deshalb nicht um eine auflösende Bedingung (so BGH, NJW 1987, 317 = LM § 662 BGB Nr. 39, in einem obiter dictum), sondern um eine aufschiebende (so schon RGZ 108, 210 (212); RG, HRR 1927 Nr. 34, und BGH, NJW 1970, 898 = LM Art. 28 ScheckG Nr. 3 = WM 1970, 490 (491); ebenso die Literatur, vgl. Isele, ATP 129 (1928), 129 (157);… Schoene, Das Recht der Überweisung, 1937, S. 224;… Meyer=Cording, Das Recht der Banküberweisung, 1951, S. 83;… Engel, Rechtsprobleme um das Lastschriftverfahren, 1966, S. 31 (52); Prost, NJW 1969, 1233; Canaris, in: Staub, Großkomm. z. HGB, 4. Aufl., BankvertragsR, Rdnr. 744; ders. in: Festschr. - BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage …
Zwar hat sie in ihren Schriftsätzen auf mehrere Entscheidungen hoher deutscher, britischer, französischer und US-amerikanischer Gerichte Bezug genommen (vgl. beispielsweise RGZ 108, 210 ; Cour d'appel de Paris, Karagoulian c. Banque Russe pour le Commerce et l'Industrie, Urteil vom 17. Mai 1927, Journal du droit international 55 , S. 131 ; New York Supreme Court, New York County, Manas y Pineiro v. Chase Manhattan Bank, Urteil vom 3. Dezember 1980, ILR 66 , S. 399 ). - OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 4 U 153/02
Verbindlichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits durch ein ausländisches Gesetz …
Es kann dahin gestellt bleiben, ob dies nicht der Fall wäre, wenn am 7.4.1992, wie von der Beklagten zu 1. unbestritten vorgetragen, die Verbindung zu den Filialen in Bosnien-Herzegowina durch die Kriegsereignisse vollständig abgeschnitten waren und ihr deshalb nach dem sogenannten Filialdeckungsprinzip die Einzahlung des Sparguthabens in O3 nur dann als Hauptstelle zugerechnet werden könnte, wenn diese Zahlung tatsächlich bei ihr eingegangen ist (vgl. zum deutschen Recht RGZ 108, 210, 211; OLG Frankfurt BB 1948, 52; OLG Hamburg MDR 1947, 26).
- BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
Rechtsmittel
Indessen wurde in den Jahren 1946 und 1947 bei der Behandlung der sogenannten steckengebliebenen Banküberweisung in der Rechtsprechung und im Schrifttum im Anschluss an RGZ 108, 210 ganz überwiegend, die Auffassung vertreten, dass auch im Verhältnis zwischen Zentrale und Filiale oder zwischen mehreren Filialen ein und derselben Bank das sogenannte Deckungsprinzip gelte und dass daher nach der infolge der Zonentrennung eingetretenen Zerreissung des Filialnetzes die Westfilialen nur dann zu zahlen brauchten, wenn sie über den von einer Ostfiliale gutgeschriebenen Betrag noch hätten verfügen können (OLG Hamburg vom 7.XI.1946 SJZ 1947, 270, u. vom 12.XI.1946 HEZ 1, 20; OLG Frankfurt vom 18.XII.1947 SJZ 1948, 259; vgl. auch OLG Hessen, Senat Kassel vom 12.IV.1948 NJW 1949, 112; OLG Hamm vom 23.1.1947 MDR 1947, 65; Ulmer SJZ 1947, 239; Capelle MDR 1947, 28 [OLG Hamburg 07.11.1946 - 6 U 78/46] ; Möhring NJW 1948, 505). - BGH, 18.03.1952 - I ZR 116/51
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht untersucht dann weiter die Rechtslage, wie sie sich darstellen würde, wenn man mit RGZ 108, 210 und der in den Jahren 1946 und 1947 vorherrschenden Lehrmeinung annehmen wollte, daß die Filiale Dü.Die Frage nach der Filialdeckung entsteht nach dieser Lehrmeinung immer erst dann, wenn eine äussere Abtrennung von Filialen mit den dazu gehörigen Vermögenswerten von den übrigen Teilen der Großbank eintritt, wie es z.B. im ersten Weltkrieg bei dem in RGZ 108, 210 entschiedenen Fall der Londoner Zweigniederlassung einer deutschen Großbank geschehen war.
- BGH, 18.01.1952 - I ZR 105/51
Rechtsmittel
In den Jahren 1946 und 1947 wurde bei der Beurteilung der sogenannten steckengebliebenen Banküberweisungen im Anschluß an das Urteil des Reichsgerichts in RGZ 108, 210 überwiegend die Auffassung vertreten, daß ungeachtet der einheitlichen Rechtspersönlichkeit einer Großbank auch im Verhältnis zwischen Zentrale und Filiale oder zwischen mehreren Filialen derselben Bank das sogenannte Filialdeckungsprinzip gelte. - BGH, 05.06.1951 - I ZR 11/51
Rechtsmittel
Der Gedanke des Filialdeckungsprinzips war vom Reichsgericht bereits einmal in dem Urteil vom 30. Juni 1923 (RGZ 108, 210) vertreten worden.
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