Rechtsprechung
| RG, 11.07.1924 - III 610/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 369
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65
Automatenaufstellvertrag
Die hier vertretene Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in Verträgen, bei denen der entscheidende Inhalt nicht in der Zurverfügungstellung eines Raumes, sondern in der Eingliederung in den Betrieb des anderen Vertragspartners bestand, grundsätzlich keine Raummiete erblickt hat, Roquette (…a.a.O. 196 und Nr. 165 Anm. 35) verweist in diesem Zusammenhang allein auf das Urteil RGZ 108, 369. - BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 92/65
Verzicht auf den Rückübereignungsanspruch - Verzicht auf die Rückübereignung des …
Die Rechtsprechung hat demgemäß Raumpacht verneint bei der Überlassung eines Raumes zum Betriebe einer Bahnhofswechselstube (RGZ 108, 369, zugleich wegen des öffentlich rechtlichen Einschlages), des Platzes für einen Bahnhofsbuchhandel (BGH Urteil vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM BGB § 581 Nr. 11), eines Raumes in einer Hotelhalle zum Verkauf buchhändlerischer Erzeugnisse (RG Gruchot 68, 310 Nr. 14) und der Flächen zum Aufstellen von Plakatsäulen (BGH Urteil vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - LM MSchG § 36 Nr. 1 = NJW 1952, 620). - BFH, 25.04.1968 - V 120/64
Rechtmäßigkeit der Annahme des Handelns der Stadt in Ausübung der öffentlichen …
Der Senat hat in seinem Urteil V 125/53 U vom 21. Dezember 1954 (…a.a.O.) darauf hingewiesen, daß auch nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 88 S. 108 - RGZ 88, 108 - RGZ 108, 369) nicht jedes Rechtsverhältnis, das zu einer Überlassung von Grundstücksteilen führt, den Rechtsregeln der Miete zu unterstellen ist. - BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50 Für diese Auffassung hätte das Berufungsgericht neben der vereinbarten Berechnung des von der Klägerin zu zahlenden Entgelts und dem Recht der Beklagten, den Ort der Aufstellung der Säulen einseitig zu bestimmen und zu verändern, noch auf den weiteren Gesichtspunkt hinweisen können, daß die Klägerin durch den Plakatanschlag an den Säulen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sich dem von der Beklagten dort eröffneten Verkehr in ähnlicher Weise einfügt und aus ihm Nutzen zieht wie der Inhaber einer Theatergarderobe, eines Zeitungsstandes in einer Hotelhalle, einer Wechselstube in einem Bahnhof oder ähnlicher Unternehmungen - Fälle, in denen die Rechtsprechung regelmäßig Rechts- und nicht Raumpacht angenommen hat (RGZ 97, 166; RG DJZ 25, 432; RGZ 108, 369; vgl. auch KG in DR 41, 1900).
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