Rechtsprechung
| RG, 24.09.1924 - VII 795/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Hausverfassungen und Landesgesetze
Verfahrensgang
- RG, 08.07.1924 - VII 795/23
- RG, 24.09.1924 - VII 795/23
Papierfundstellen
- RGZ 109, 11
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Rechtsprechung
| RG, 08.07.1924 - VII 795/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 08.07.1924 - VII 795/23
- RG, 24.09.1924 - VII 795/23
Papierfundstellen
- RGZ 109, 11
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Bei Inkrafttreten des Grundgesetzes war bereits die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (treuhänderischer) Inhaber der Grundschulden, so daß die Grundstückseigentümer sich gegenüber der vollzogenen Grundstücksbelastung nicht auf den Schutz ihres Eigentums durch Art. 14 GG berufen können (vgl. RG in Warneyer R. 24 Nr. 182 und RGZ 109, 11 [15] zu Enteignungen vor Inkrafttreten der Weimarer Verfassung). - BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG gilt nicht für Enteignungen, die vor dem Inkrafttreten des GG vollzogen wurden (vgl. BVerfGE 2, 237 [246]; ebenso RGZ 109, 11 [15] zu Enteignungen vor Inkrafttreten der WRV 1919; ähnlich BVerfGE 15, 126 [135 ff.]; 19, 150 [159 ff.]; 41, 126 [151]; vgl. BVerfGE 23, 153; 29, 348 [360]; 45, 81 [99, 101]; ferner BVerfGE 24, 367 [418]; 46, 268 [287]).
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