Rechtsprechung
| RG, 27.09.1924 - V 8/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Außergerichtlicher Vergleich und Formzwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 13.11.1918 - V 294/18
Heilung eines formungültigen Grundstücksveräußerungsvertrags; Heilung durch …
Auszug aus RG, 27.09.1924 - V 8/23
1911 S. 709 Nr. 6 und V 294/18, abgedruckt RGZ. Bd. 94 S. 152, dem die Einschränkung beigefügt ist, daß die Form dann geboten sei, wenn die Verpflichtung des Verkäufers zur Grundstücksübertragung von neuem übernommen werde. - RG, 23.11.1909 - VII 91/09
Vertragliche Anerkennung eines nichtigen Testaments
Auszug aus RG, 27.09.1924 - V 8/23
1910 Nr. 408; vgl. auch VII 91/09, abgedruckt RGZ. Bd. 72 S. 210).
- BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Umstritten ist jedoch, ob dem Formzwang alle Abänderungen oder nur solche unterliegen, durch die die Übereignungspflicht erweitert oder verschärft wird (…vgl. dazu Wilde in BGB-RGRK 10./11. Aufl. § 313 Anm. 39;… Battes in Erman 6. Aufl. § 313 BGB Rn. 49;… Reimer Schmidt in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 313 BGB Rn. 22; die Rechtsprechung zu diesem Punkt ist uneinheitlich, vgl. RGZ 51, 179, 180; 65, 390; 72, 209; 76, 33; 94, 147; 103, 328; 109, 22; 140, 335; 148, 105; RG JW 1910, 575; 1911, 709; 1921, 1231; RG WarnRspr 1909, Nr. 74; 1911 Nr. 226 u. 318; RG LZ 1908, 854; 1919, 475; 1920, 154; RG HRR 1927 Nr. 1639; 1928, Nr. 1469; 1930, Nr. 500; RG Gruch 1928, 476; BGH LM BGB § 313 Nr. 14 und 27; BGH NJV 1973, 37; BGH BB 1966, 266, 720; BGH MDR 1972, 130 - Betr 1971, 2401; BGH DNotZ 1954, 667; 1965, 286; BGH Rpfleger 1958, 53). - BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63
Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds - …
Dann bedurfte aber dieser Vertrag ebenfalls der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (RGZ 94, 147, 152; 109, 22, 26 f). - BGH, 08.10.1954 - V ZR 81/53
Rechtsmittel
Folgerichtig hat es dem schließlich den Fall gleichgestellt, daß in dem Vergleich die Verpflichtung zur Übereignung "irgendwie wesentlich verschärft" wird (RGZ 109, 22 [26/27] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.06.1953 - V ZR 62/52
Rechtsmittel
Auch einzelne Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 109, 22 [27]; 148, 105 [108]) nähern sich dieser Auffassung. - BGH, 06.06.1952 - V ZR 18/51
Rechtsmittel
Hievon hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts aber Ausnahmen für den Fall zugelassen, daß die Abänderungen ausschließlich die dem Grundstücksverkäufer zustehenden Rechte erweitern, und eine Vermehrung der ihm auferlegten Verpflichtungen nicht damit verbunden wird (RGZ 109, 22; 148, 105 [108 f]).
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