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Rechtsprechung
   RG, 07.10.1924 - VII 887/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,23
RG, 07.10.1924 - VII 887/23 (https://dejure.org/1924,23)
RG, Entscheidung vom 07.10.1924 - VII 887/23 (https://dejure.org/1924,23)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1924 - VII 887/23 (https://dejure.org/1924,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rücktritt vom Vertrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 203/86

    Anspruch auf Rückauflassung eines verkauften und übereigneten Grundstücks - …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rücktrittsrecht eines Vertragsteils wegen einer positiven Vertragsverletzung des anderen Teils nach Treu und Glauben dann ausgeschlossen, wenn der Zurücktretende sich selbst vertragswidrig verhalten und den Vertragszweck gefährdet hat (RGZ 67, 313, 319; 109, 54, 55;… BGH Urt. v. 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198, 2199;… BGH Urt. v. 14. Juli 1971, VIII ZR 49/70, WM 1971, 1304, 1306; Senatsurt. v. 30. April 1980, V ZR 7/79, WM 1980, 826).

    Zwar kommt es, soweit die Zerstörung des persönlichen Verhältnisses der Parteien durch wechselseitige, eskalierende Vertragsverstöße herbeigeführt wird, grundsätzlich nicht darauf an, inwieweit die Vertragsverstöße des einen Teils durch diejenigen seines Vertragspartners veranlaßt worden sind (RGZ 109, 54, 55; 123, 238, 241).

  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig …

    Die positive Vertragsverletzung eines Vertragspartners berechtigt aber - vorbehaltlich aller weiteren Voraussetzungen - den anderen Teil grundsätzlich nur dann dazu, sich von dem Vertrag loszusagen, wenn dieser andere Teil selbst sich vertragsgetreu verhalten hat (RGZ 109, 54; 149, 401, 404; BGH Urteil vom 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198, 2199 unter 2.;… s. auch RGRK/Alff, 12. Aufl. § 276 Rdn. 137).
  • BGH, 08.04.1964 - V ZR 95/62

    Rechtsmittel

    Den Mangel eigener Vertragstreue - diese ist nach allgemein anerkanntem Grundsatz unerläßliche Voraussetzung für das Geltendmachen der Rechte aus § 326 BGB (RGZ 109, 54; 152, 119, 123;… Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 326 Anm. 11;… Palandt/Danckelmann, BGB 23. Aufl. § 326 Anm. 4; jeweils mit weiteren Nachweisen) - erblickt das Berufungsgericht darin, daß der Kläger es unterlassen habe, die Beklagten bei der Finanzierung des Kaufpreises zu betreuen und ihnen mit Rat und Tat beizustehen.
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Mit dieser Tatsache beschäftigt sich das Berufungsurteil in anderem Zusammenhange, nämlich bei Erörterung der Frage, ob der Klägerin der Vorwurf mangelnder Vertragstreue zu machen sei und sie dieserhalb - trotz Verzuges der Gegenseite - kein Rücktrittsrecht aus § 326 BGB gehabt habe (RGZ 109, 54;… Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 326 Anm. 11).
  • BGH, 28.01.1954 - IV ZR 105/53

    Rechtsmittel

    Nicht richtig ist es, dass die Klägerin nur dann vertragsuntreu war, wenn sie mit Leistungspflichten in Verzug geriet; illoyales Verhalten, etwa Bemühungen, sich die eigenen Leistungen in einer dem Vertragszweck widersprechenden Weise wieder zu verschaffen, stellen gleichfalls erhebliche Verstösse gegen die Vertragspflichten dar, die bei einem gegenseitigen Vertrag ein Rücktrittsrecht wegen positiver Vertragsverletzung seitens des Gegners auszuschliessen vermögen (vgl. etwa RGZ 109, 54 [55]), und die auch hier ein aus dem Vertrag sich ergebendes ausserordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht wegen positiver Vertragsverletzung des anderen Teiles hinfällig machen.
  • BGH, 16.01.1970 - V ZR 4/69

    Voraussetzungen für den Rücktritt von einem Kaufvertrag - Anforderungen an die …

    Dabei ist es unerheblich, ob ihre eigene Vertragsuntreue erst durch das Verhalten des ändern Vertragsteils veranlaßt worden ist (RGZ 109, 54, 55;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 326 Anm. 11).
  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 18/51

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts auch wegen positiver Vertragsverletzungen ein Rücktritt nur erklärt werden, wenn der Verletzte selbst vertragstreu ist (RGZ 67, 313; 109, 54; 149, 401; 152, 123).
  • BGH, 18.01.1952 - V ZR 123/50

    Rechtsmittel

    Außerdem entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung des Vertragsgegners nur dann zusteht, wenn der Verletzte selbst den Vertrag getreu erfüllt hat und erfüllt (RGZ 67, 313 [319]; 109, 54 [55]; 149, 401 [404]; 152, 123).
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