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Rechtsprechung
   RG, 16.10.1924 - IV 260/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,153
RG, 16.10.1924 - IV 260/24 (https://dejure.org/1924,153)
RG, Entscheidung vom 16.10.1924 - IV 260/24 (https://dejure.org/1924,153)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1924 - IV 260/24 (https://dejure.org/1924,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sachverständigenbeweis; Armenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und …

    Da das angefochtene Urteil ohnehin davon ausgeht, daß das landgerichtliche Verfahren wesentliche Mängel im Sinne von § 539 ZPO aufgewiesen habe, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der Ansicht der Revision, der Sachverständigenbeweis sei damals gar nicht auf Antrag der Kläger (§ 403 ZPO), sondern gemäß § 144 ZPO von Amts wegen angeordnet worden und das Landgericht habe daher die Beweisaufnahme nicht von einer Vorschußleistung (§§ 402, 379) abhängig machen dürfen (unter Hinweis auf RGZ 109, 66, 67; 155, 37, 39).
  • BGH, 16.05.1955 - II ZR 61/54

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht wäre zwar grundsätzlich auch in einem Falle, in dem einem Beweisantrag einer Partei wegen Nichtzahlung eines Kostenvorschusses nicht entsprochen wurde befugt gewesen, die Einholung eines Obergutachtens von Amts wegen anzuordnen (§ 144 ZPO; vgl. RGZ 109, 66 [68]).
  • BGH, 04.04.1966 - II ZR 89/64

    Klage auf Erfüllung einer Wechselverbindlichkeit - Einholung eines …

    Der Vorschuß ist nach §§ 379, 402 ZPO (vgl. RGZ 109, 66) vom Beweisführer, der sich auf den Sachverständigen berufen hat, zu erfordern und von ihm ohne Rücksicht darauf zu leisten, ob er die Beweislast trägt (Stein/Jonas, ZPO § 379 I 2).
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