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| RG, 12.05.1925 - VI 33/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Stempelerstattung; Geldentwertung und Verzugsschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 110, 430
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 16.01.1925 - VI 248/24
Auslegung eines Schiedsspruchs
Auszug aus RG, 12.05.1925 - VI 33/25
Daß es sich bei der Aufwertung und dem Schadensersatz wegen Verzugs um verschiedene rechtliche Gesichtspunkte handelt, hat der Senat schon wiederholt betont (vgl. die Urteile vom 9. und 16. Januar 1925 VI 214/24 Warn. Bd. 17 Nr. 93 und VI 248/24).
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76
Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis …
Das folgt aus § 818 Abs. 4 BGB, wonach der redliche Schuldner erst ab Rechtshängigkeit nach den allgemeinen Vorschriften - und damit auch nach § 286 BGB - haftet (RGZ 93, 271, 272; 110, 430, 435;… allgemeine Meinung vgl. z.B. Heimann-Trosien a.a.O. § 818 Rn. 49). - BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84
Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor …
Auch dann würden gemäß § 818 Abs. 4 BGB die Verzugsfolgen erst mit Rechtshängigkeit eintreten (RGZ 93, 271, 272; 110, 430, 435;… Heimann-Trosien in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 818 Rdn. 49;… Lieb in MünchKomm., 2. Aufl., § 818 BGB Rdn. 112 mit Nachw.). - LAG Hessen, 07.09.1990 - 15 Sa 1372/88
Voraussetzungen für das Entstehen des Schuldnerverzugs; Rechte einer …
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