Rechtsprechung
| RG, 16.06.1925 - III 391/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Fürsorge für Beamte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 178
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.01.1952 - III ZR 148/50
Rechtsmittel
Im übrigen hat der einen Schadensersatzanspruch auslösende Anspruch eines Beamten aus Fürsorgepflichtverletzung über die bürgerlich-rechtliche Bestimmung des § 618 BGB hinaus und unabhängig von dessen Inhalt seine Wurzel in dem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis (RGZ 111, 178 [181]; 141, 385 [389]; 145, 182 [185]).Es kann dahinstehen, ob in dem Vorwurf einer derartigen Fürsorgepflichtverletzung zugleich eine mögliche Behauptung einer Amtspflichtverletzung liegt (RGZ 111, 178 [182]; 145, 182 [185]).
- BGH, 19.03.1953 - III ZR 155/52
Rechtsmittel
Dass ein Beamter gegen seinen Dienstherrn einen Schadensersatzanspruch sowohl aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GrundG (früher Art. 131 WeimVerf) als auch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 36 DBG) geltend machen kann und beide Ansprüche nebeneinander bestehen können, ist in der Rechtslehre und Rechtsprechung unbestritten anerkannt (Brand, DBG 1942 S. 248; Fischbach, 1951 S. 508/509; RGZ 111, 178; 141, 385; 146, 35; 158, 235). - BGH, 18.06.1954 - V ZR 98/52
Rechtsmittel
Allerdings hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz vertreten, daß allgemeine Rechtsgedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches und allgemeine Sätze der Rechtswissenschaft dann der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht unterliegen, wenn sie zur Auslegung nicht revisiblen Rechtes vom Berufungsgericht herangezogen werden (RGZ 78, 155 [156]; 95, 144 [147]; 109, 8 [10]; 111, 178 [182]; 117, 274 [275]; 136, 211 [222]; 152, 23 [30]; 159, 33 [51/52]; JW 1933, 2582 unter Nr. 2 a.E.; 1938, 2618).
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