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Rechtsprechung
   RG, 18.03.1925 - V 436/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,114
RG, 18.03.1925 - V 436/24 (https://dejure.org/1925,114)
RG, Entscheidung vom 18.03.1925 - V 436/24 (https://dejure.org/1925,114)
RG, Entscheidung vom 18. März 1925 - V 436/24 (https://dejure.org/1925,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Formungültiger Grundstückskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Urteile vom 29. Mai 1963 - V ZR 212/61 = WM 1963, 943 unter 2 b; vom 8. November 1968 - V ZR 60/65 = WM 1969, 613 unter 2 c; vom 23. März 1973 - V ZR 112/71 = WM 1973, 612 unter 3;… vom 17. März 1978 aaO. unter II 1; vom 9. November 1979 - V ZR 38/78 = WM 1980, 166 unter 2 und vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 159/80 = NJW 1981, 2293 unter 2), die die ständige reichsgerichtliche Judikatur fortsetzt (z.B. RGZ 65, 390, 392; 82, 413, 416; 109, 351, 354; 111, 98, 100 f; 134, 83, 86), ist für das zur Heilung gemäß § 313 Satz 2 BGB notwendige Fortbestehen der Willensübereinstimmung der Zeitpunkt der Auflassung und nicht derjenige der Eintragung maßgeblich.
  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 546/78

    Gemeinschaftlicher Betrug - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - …

    Pu. und Frau A. konnten die Einigung nicht mehr einseitig widerrufen, sondern ihre Rücknahme gegen den Willen des Angeklagten von Ma. nur im Klageweg erzwingen (vgl. RGZ 111, 98, 101).
  • BGH, 09.11.1965 - V ZR 74/63

    Unwirksamkeit der von Vorerben getroffenen Verfügungen - Verfügungen einer …

    Im Hinblick hierauf ist nach Klarstellung des Klaghauptantrags der Beklagte zu verurteilen, in die Aufhebung der Auflassung nach den Verträgen vom 9. Dezember 1960/5. April 1961 einzuwilligen, und der Tenor des landgerichtlichen Urteils demgemäß zu fassen (RGZ 111, 98, 101).
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