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| RG, 19.12.1925 - Rep. I. 60/25 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Patentverlängerungsgesetz; Zwischenbenutzungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 242
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89
Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …
So wird beispielsweise für gewerbliche Schutzrechte bei Veräußerung eines Betriebes (RGZ 112, 242, 247) sowie für Gewinnanteilscheine bei Veräußerung einer Aktie (…Luther in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 1 § 58 Rdn. 117) eine zubehörähnliche Verbindung angenommen. - BGH, 22.05.2012 - X ZR 129/09
Nabenschaltung III
Rn. 21 Weiter zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass das Vorbenutzungsrecht nicht mehreren Betrieben gleichzeitig zustehen kann, sondern unteilbar ist und auch eine Betriebsteilung nicht zu seiner Vervielfältigung führt, sondern dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, bei welchem Betrieb das Recht nach den vertraglichen Regelungen verblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1965 - Ia ZR 129/63, GRUR 1966, 370, 373 - Dauerwellen II; RGZ 112, 242, 245). - BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und …
Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (…vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben. - BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
Schadensersatzrechtliche Lizenzbegühr bei Abhängigkeit von älterem Schutzrecht
Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (…vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben. - BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63
Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen …
& H. geht, und weil daß Weiterbenutzungsrecht des Arte 7, wenn es durch Benutzung in einem Betrieb entstanden ist, ebenso wie das sog, private Vorbenutzungsrecht des § 7 Abs. 1 PatG und das Weiterbenutzungsrecht des § 43 Abs. 4 PatG an diesem Betrieb haftet und bei einer Änderung der rechtlichen Zugehörigkeit des Betriebs jedenfalls nicht vervielfältigt, und zwar weder verdoppelt noch gespalten werden kann (ebenso RGZ 112, 242, 245 zu dem insoweit vergleichbaren Zwischenbenutzungsrecht nach § 7 des Patentverlängerungsgesetzes vom 27. April 1920).
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