Rechtsprechung
| RG, 12.01.1926 - II 422/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Scheckrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 317
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.03.1978 - II ZR 159/76 Bei einer solchen Auskunft handelt es sich um die im Bankverkehr übliche Scheckbestätigung, die auf die Antrage erteilt wird, ob der Scheck in Ordnung gehe (RGZ 112, 317).
Ebenso lag es mangels anderer Angaben auf der Hand, daß die Beklagte eine Garantie mit dem im Bankverkehr üblichen und den beteiligten Kreisen bekannten Inhalt wünschte, nämlich daß die Klägerin unter allen Umständen für die Zahlung des Scheckbetrages einstehen wolle (vgl. RGZ 112, 317;… BGH, Urt. v. 14.4.1956 - IV ZR 9/56, WM 1956, 1293;… BGH, Urt. v. 4.12.1958 - II ZR 60/57, LM Scheckgesetz Art. 4 Nr. 1 für Garantiezusage nach Einreichung des Schecks; BGHZ 49, 167; OLG Karlsruhe, WM 1971, 877, 879).
- BGH, 14.04.1956 - IV ZR 9/56
Rechtsmittel
Hierzu führt das Berufungsgericht zunächst zutreffend aus, nach allgemeiner Auffassung verstoße ein derartiger Garantievertrag in einer gesonderten Urkunde nicht gegen Art. 4 ScheckG, sondern sei trotz der Wirkungslosigkeit jedes auf den Scheck gesetzten Verpflichtungsvermerks des Bezogenen zulässig (Quassowski-Albrecht, ScheckG 1934, Art. 4 Anm. 4;… Baumbach-Hefermehl, 4. Aufl., Art. 4 ScheckG Anm. 1; Ulmer, Recht der Wertpapiere 1938 S. 305; RGZ 112, 317 [319]).Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Falle auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Januar 1926, abgedruckt RGZ 112, 317 (= BankA 1925, 284).
- BGH, 23.02.1951 - I ZR 83/50
Rechtsmittel
Die darin angeordnete Nichtigkeit einer auf den Scheck gesetzten Annahmeerklärung bedeutet nicht nur, dass die Annahmeerklärung als solche nichtig ist, sondern auch, dass ihr, da sie "als nicht geschrieben gilt", auch jede andere rechtliche Wirksamkeit mangelt, insbesondere ihre Umdeutung in ein Einlösungsversprechen unzulässig ist (RGZ 105, 361; 112, 317; Breit § 10 Anm. 12, 13, 17; Michaelis § 10 Anm. 3; Quassowski-Albrecht, Scheckgesetz, Art. 4 Anm. 4).dass der Scheck in Ordnung gehe, hätte als Zusage der Einlösung nicht aufgefasst werden können, wie offenbar auch das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 112, 317 annimmt.
- BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65
Scheckbestätigung unter Kreditinstituten
Die Erklärung, der Scheck gehe in Ordnung, stellt regelmäßig keine Einlösungszusage dar, die die Bank selbständig - d.h. auch ohne Verschulden - verpflichtet (RGZ 112, 317, 319). - BGH, 08.06.1961 - II ZR 54/60
Schecksperre
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.03.1980 - II ZR 188/79
Scheckeinlösungszusage der bezogenen Bank
Diese wird üblicherweise auf die Antrage erteilt, ob der Scheck gedeckt sei oder in Ordnung gehe, und bedeutet nur, daß der Scheck eingelöst werden würde, wenn er zur Zeit der Auskunft vorläge (RGZ 112, 317, 321; BGHZ 49, 167, 168 [BGH 29.11.1967 - Ib ZR 165/65];… SenUrt. v. 20.3. 78 - II ZR 159/76, LM ScheckG Art. 4 Nr. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".