Rechtsprechung
| RG, 18.05.1926 - III 217/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berufsgenossenschaften. Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 114, 22
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57
Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (RGSt 34, 367; 38, 17; 62, 24; RGZ 112, 63; 114, 22; JW 1935, 1861) die Behördeneigenschaft der Ortskrankenkassen und Berufsgenossenschaften verneint und ursprünglich auch die Mitglieder ihrer Organe nicht als Beamte im strafrechtlichen Sinne angesehen. - BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse
Rn. 26 Die DO ist neben der Satzung (§§ 670 ff RVO) stehendes, in seiner Wirkung der Satzung gleichstehendes autonomes Recht des Versicherungsträgers (RGZ 114, 22, 24; RG, EuM 19, 306, 308; RAG, EuM 25, 544; BSG 8, 291, 294; BAG, AP Nr. 7, 8, 9, 11 zu § 611 BGB - DO-Angestellte; BVerwG, DVBl. 1956, 267;… Brackmann, aaO, S. 166 e ff;… Lauterbach, aaO, Anm. 4 d zu § 690 RVO).Durch die DO wird lediglich die sinngemäße Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ein privat-rechtliches Rechtsverhältnis vollzogen (RGZ 71, 236; 114, 22, 25; 114, 112, 115; 117, 415, 417; RAG, ARS 5, 421, 425; 7, 28; 16, 410, 412; BSG 2, 53, 56 ff; BAG 2, 81, 82 ff;… Brackmann, aaO, S. 168 f bis h mit umfangreichen Nachweisen;… Lauterbach, aaO, Anm. 4 b zu § 690 RVO;… Berenskötter, Die Zulässigkeit der hoheitlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, dargestellt am Beispiel des Dienstordnungsrechts der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften und des § 13 AZO, Würzburg, 1969, S. 64 ff).
- BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63
Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG
Nach dem damaligen Recht waren die Sozialversicherungsträger und ihre Organe keine Behörden, weil es sich bei ihnen nach Zweck und Art ihrer Tätigkeit um wirtschaftliche Verbände handelte, die ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen im Wege der Selbstverwaltung dienten (vgl. u.a. RGSt 38, 17, 18 f; RGSt 62, 24 f; RGZ 112, 63, 64 f; RGZ 114, 22 f; RG JW 1935, 1861).
- BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem …
Das Reichsgericht (RGZ 114, 22 und 112; 117, 415) und ihm folgend das Reichsarbeitsgericht (ARS 6, 66 und 287; 15, 282 und 298; 16, 410; 19, 55) sind in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass das Dienstverhältnis der dienstordnungsmäßigen Angestellten privatrechtlichen Charakter trage und deshalb für die Austragung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte bzw. seit ihrer Errichtung die Arbeitsgerichte zuständig seien. - BGH, 06.05.1975 - VI ZR 25/73
Berücksichtigung einer früheren Höherstufung der Stelle des Geschäftsführers - …
Die Dienstordnungen der Träger der sozialen Krankenversicherung enthalten Normen objektiven Rechts (allgemeine Meinung; vgl. RGZ 114, 22, 24; BArbG 2, 81, 83; 10, 196, 199; AP Nr. 14, 19, 31 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BSG 8, 291, 295; 31, 247;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 7. Aufl. Bd. 1 S. 166 f, e m.w.Nachw.; Siebeck, Dienstordnungsrecht bei den Trägern der Krankenversicherung 3. Teil S. 1 ff; vgl. dazu auch noch BGHZ 30, 324, 325; Senatsurteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 173/64 = VersR 1966, 233). - BSG, 22.07.1960 - 3 RK 28/56
Prozessbevollmächtigte vor dem Bundessozialgericht - Selbstständige …
Abgesehen davon, daß die Vorentscheidungen des VA und des Oberversicherungsamts nach § 358 Abs. 1 Satz 1, 2 RVO a.F. ersatzlos weggefallen sind (§ 111 Abs. 1 Satz 1 ArbGG; vgl. dazu BSG 2 So 62, wo aufgeführt ist, daß die förmliche Aufhebung des § 358 RVO a.F. durch § 224 Abs. 3 Nr. 1 SGG nur der Klarstellung der Rechtslage gedient habe), ist in einem Rechtsstreit wie dem vorliegenden ohnehin als richtiger Klageantrag ein Feststellungsantrag, nicht ein Antrag auf Aufhebung der entgegenstehenden Vorentscheidung der Versicherungsbehörde anzusehen (vgl. RGZ 114 S. 22 und 112; 117 S. 415; RAG in ARS 15 S. 298 und 19 S. 55 [57]). - RG, 18.06.1926 - III 386/25
Berufsgenossenschaft. Tarifvertrag
Die Angestellten einer Berufsgenossenschaft sind keine Beamte (vgl. das vorstehend S. 22 abgedruckte Urteil des Senats vom 18. Mai 1926 III 217/25), sondern stehen zu ihr in einem bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnis, dessen Inhalt sich freilich in erster Linie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Dienstordnung ( § 690 RVO .) bestimmt und nur, soweit diese den Parteien zu seiner Ergänzung und Vervollständigung Spielraum lassen, ihrer freien Vereinbarung unterliegt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".