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Rechtsprechung
   RG, 24.09.1926 - VI 154/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,226
RG, 24.09.1926 - VI 154/26 (https://dejure.org/1926,226)
RG, Entscheidung vom 24.09.1926 - VI 154/26 (https://dejure.org/1926,226)
RG, Entscheidung vom 24. September 1926 - VI 154/26 (https://dejure.org/1926,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 114, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Erstprämie

    Stellt man es dabei allein auf die endgültige Versicherung ab (so RGZ 152, 244 ff; 113, 150; 114, 321 für den früheren Rechtszustand), dann kann nicht zweifelhaft sein, daß es sich um eine Erstprämie gemäß § 38 VVG handelt.
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht …

    Hieran ändert auch die im Versicherungsgewerbe verbreitete Übung nichts, im Versicherungsschein die Zeit der vorläufigen Deckung formell in die Versicherungszeit einzubeziehen, um die Berechnung einer besonderen Prämie für beide Rechtsverhältnisse zu vermeiden (RGZ 113, 152; 114, 321).
  • BGH, 14.10.1955 - I ZR 210/53

    Rechtsmittel

    Kommt der Versicherungsvertrag zustande, so tritt sie außer Kraft und der Versicherungsschutz richtet sich nunmehr nach dem Versicherungsvertrag, also auch nach Nr. 19 Abs. 2 der Klein-Kasko-Klauseln (vgl. die entsprechende Regelung in § 38 VVG; RGZ 113, 150 [152]); dabei ist, wie, das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 114, 321 [324]; 247; 152, 235 [245]) zutreffend annimmt, dem Versicherungsnehmer noch eine angemessene Frist zur Zahlung der ersten Prämie einzuräumen, ohne daß es hierbei einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf.
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