Rechtsprechung
| RG, 15.10.1926 - II 119/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 114, 393
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 203/05
GmbH: Auflösungsklage nach Kündigung der Mitgliedschaft bei fehlender Mitwirkung …
Es bestand also eine Wahlschuld gemäß § 315 BGB (so in einem ganz ähnlich gelagerten Fall: RGZ 114, 393, 396), und zwar mit Bestimmungsrecht des Schuldners. - OLG Stuttgart, 11.03.2009 - 14 U 7/08
Kommanditgesellschaft: Erfordernis der Zustimmung der Gesellschafter zur …
Ausgangspunkt des Bestimmtheitsgrundsatzes ist die Annahme, dass eine nur allgemein formulierte Mehrheitsklausel Mehrheitsentscheidungen lediglich in Geschäftsführungsfragen und laufenden Angelegenheiten rechtfertige (vgl. RGZ 114, 393, 395;… Ulmer in Staub, HGB, 4. Aufl., § 119 Rn. 34;… Martens in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 119 Rn. 17;… von "laufenden Geschäftsführungsangelegenheiten sprechen dagegen BGH, WM 1961, 303 [juris Rn. 16] und Enzinger in Münchener Kommentar, HGB, 2. Aufl., § 119 Rn. 78). - BGH, 07.05.2019 - II ZR 5/17
Ausscheiden eines als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannten Unternehmens …
- OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07
Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung
Eine allgemein gehaltene Klausel über Mehrheitsbeschlüsse deckt daher grundsätzlich nur Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung (RGZ 114, 393, 395; BGH WM 1961, 303), eine pauschal Vertragsänderungen erfassende Mehrheitsklausel nur übliche Vertragsänderungen (BGHZ 8, 35, 41 f.; 66, 82, 85; BayObLG NZG 2005, 173;… Hopt, a.a.O., § 119 Rn. 37; Priester DStR 2008, 1386, 1387;… Liebscher, a.a.O., § 16 Rn. 168). - BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 148/04
Erforderliche Stimmenzahl bei Beschluss über Eintritt der Komplementär-GmbH
Eine allgemein gehaltene Klausel über Mehrheitsbeschlüsse deckt daher grundsätzlich nur Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung (RGZ 114, 393/395; BGH WM 1961, 303;… MünchKomm HGB/Enzinger § 119 Rn. 78 m. zahlr. Beispielen), eine pauschal Vertragsänderungen erfassende Mehrheitsklausel nur übliche Vertragsänderungen (…Baumbach/Hopt HGB 31. Aufl. § 119 Rn. 37). - OLG Köln, 19.04.1991 - 19 U 163/90
Wahlschuld; Garant einer Bank; Verpflichtung zur Schadloshaltung; …
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