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| RG, 11.06.1926 - II 327/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Namens- und Firmenrecht. Warenzeichenrecht. Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 114, 90
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- RG, 26.03.1925 - II 62/25
Dürfen aus der Art der Verteidigung des Angeklagten in der Hauptverhandlung …
Auszug aus RG, 11.06.1926 - II 327/25
Die offene Handelsgesellschaft ist zwar keine juristische Person wie die Aktiengesellschaft und die G.m.b.H., zu deren Gunsten das Reichsgericht (vgl. RGZ. Bd. 100 S. 186 und Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 1925 II 62/25 in M. u. W. 25 S. 157) den Namensschutz anerkennt; sie ist aber doch die unter ihrem Namen (der Firma) zusammengefaßte Gesamtheit der Gesellschafter, und wenn in dieser Bezeichnung der von einem Gesellschafter für die Benennung der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Familienname, hier der Name der drei Inhaber (Gebrüder Neuerburg) einen Bestandteil bildet, so muß auch eine solche Gesellschaft befugt sein, die Rechte aus § 12 BGB .
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen auch der Firmenrechtsfähigkeit erworben hatte (…vgl. Hachenburg/I. Heinrich aaO. § 4 Rdn. 112), ist unerheblich, da der jedenfalls bestehende Namensschutz gemäß § 12 BGB sich bei dem hier in Frage stehenden Gebrauch des Namens im geschäftlichen Verkehr dem Umfang nach nicht von dem des § 16 UWG unterscheidet (vgl. schon RGZ 114, 90, 94 - Haus Neuerburg; BGHZ 11, 214, 215 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA;… BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 151/75, GRUR 1977, 503, 504 f. = WRP 1977, 180 - Datenzentrale;… Großkomm/Teplitzky § 16 UWG Rdn. 18 m.w.N. in Fn. 33). - BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67
Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels
Aus dieser Formulierung hat das Reichsgericht die Ansicht hergeleitet, Unterlassungsansprüche stünden danach nur demjenigen zu, der sich auf die Verletzung absoluter Rechte berufen könne (RGZ 114, 90, 94 m.w.N.; 132, 311, 316). - BGH, 06.07.1954 - I ZR 167/52
Unterscheidungszusätze gleichlautender Firmen
Für die Anwendung des § 16 UnlWG genügt das Vorliegen einer mittelbaren Verwechslungsgefahr in dem Sinne, daß der Verkehr das Vorliegen geschäftlicher Beziehungen des Mißbrauchers zum berechtigten Namensträger annehmen könnte (RGZ 114, 90; 117, 219; 171, 74).
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52
Rohrbogen
Denn § 16 Abs. 1 UnlWG fordert lediglich ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, verlangt jedoch keine Beziehung zum Wettbewerb und dient damit zwar dem Schutz der Erwerbstätigkeit, aber ganz allgemein und ohne Beschränkung auf den Fall des unlauteren Wettbewerbs (RGZ 108, 272 [273]; 114, 90 [96]). - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Aber tatsächliche Verwechslungsfälle wie vor allem die Verwechslungsabsicht können einen bedeutsamen Anhalt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr geben (RGZ 114, 90 [95] - Haus Neuerburg). - BGH, 17.04.1957 - IV ZR 2/57
Rechtsmittel
Anerkannten Rechtes ist es aber, daß das verletzte Interesse nicht ein vermögensorder familienrechtliches zu sein braucht, sondern auch jedes andere schutzwürdige Interesse genügt (RGZ 114, 90 [93]), das auch ein sog. Affektionsinteresse sein kann (RGZ 74, 308). - BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Rechtsmittel
Deshalb kann auch der Schutz der Firmenbezeichnung einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft nach § 12 BGB nicht auf den Fall beschränkt werden, daß die Firma den Namen eines der Gesellschafter enthält, wie das Reichsgericht früher angenommen hat (RGZ 114, 90 [93]; RG JW 1929, 1222 [1223]); denn sie dient in jedem Falle als Gesamtname der unter der Firmenbezeichnung zusammengefaßten Gesellschafter (…Baumbach-Hefermehl, Wettbew. und Warenzeichenrecht 7. Aufl. Anm. 18 zu § 16 UnlWG).
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