Rechtsprechung
| RG, 08.11.1926 - I 154/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Lagergeschäft; Monopolstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 115, 218
Wird zitiert von ... (5)
- VG Braunschweig, 09.09.2026 - 8 A 375/24
Evidenzbeurteilung; Musterschriftsatz; öffentlich-rechtliches Programmangebot; …
Denn diese befasst sich mit den Formanforderungen des § 130a Abs. 3 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) eines elektronischen Vollstreckungsersuchens, das eine Rundfunkanstalt selbstständig als Vollstreckungsbehörde nach der Zivilprozessordnung einreicht (hierzu ausführlich Beschluss der erkennenden Kammer v. 15.07.2026 - 8 B 154/26 -, n.v. S. 11 BA). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
Rechtsmittel
Eine "tatsächliche" Monopolstellung liegt nicht nur vor, wenn einzelne Unternehmer oder eine Gruppe von solchen allein innerhalb eines bestimmten Bezirkes ein bestimmtes Gewerbe auf Grund der gleichen Geschäftsbedingungen ausüben - absolutes Monopol -, sondern auch, wenn in einem bestimmten Bezirk ein Gewerbetreibender oder eine Gruppe von solchen innerhalb eines für den Verkehr unentbehrlichen Gewerbes auf Grund wirtschaftlicher Machtstellung in der Lage ist, dem Verkehr einseitig den Vertragsinhalt vorzuschreiben (RGZ 115, 218).Die Frage, ob die Beklagte durch Ausnutzung ihrer bevorzugten Stellung gegen die guten Sitten verstoßen hat, hat das Berufungsgericht unter Beachtung der hierzu von dem Reichsgericht entwickelten Rechtsprechung bejaht (RGZ 106, 386 [388]; 115, 218; 142, 20 [28]; RG JW 1931, 2719).
- EGMR, 19.05.2026 - 938/21
PETROVA v. BULGARIA
On 26 March 2020, the Minister extended those measures until 12 April 2020 inclusive (see заповед Д-01-154/26.03.2020 г.). - BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
Rechtsmittel
Die Revision bezweifelt nicht den in der Rechtsprechung unter Billigung des Schrifttums zum Ausdruck gekommenen Grundsatz, daß eine Ausnützung eines Monopols dahingehend, daß der Monopolinhaber sich unangemessene Vorteile, insbesondere unangemessen hohe Vergütungen für die Leistungen versprechen und gewähren läßt, unzulässig ist und gegen die guten Sitten verstößt (RGZ 99, 109; 115, 218;… 143, 28 und öfters vgl. Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 138 Randnoten 7 a, 18 a bis e). - BGH, 20.12.1957 - VIII ZR 423/56
Rechtsmittel
Solche Klauseln mögen zwar in besonderen Fällen als sittenwidrig nach der genannten Gesetzesbestimmung anzusehen sein, wenn sie ein Vertragsgegner dem anderen in Ausnutzung einer Monopolstellung aufgezwungen hat (RGZ 99, 107, 109; 115, 218, 219; 143, 24, 28).
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