Rechtsprechung
| RG, 19.11.1926 - II 108/26 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Branntweinmonopol.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 115, 253
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
(1) Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 253, 258; 132, 273, 276; 133, 388, 392; 148, 326, 334) kann eine Abschlußpflicht für Monopolbetriebe dann angenommen werden, wenn die Verweigerung des Abschlusses zu den für alle geltenden oder zu den angemessenen Bedingungen nach den Umständen des Einzelfalls eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellt. - OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - U 5/96 Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl, RGZ 48, 114 ff; 115, 253 (258); 132, 273, (276), 133, 388 (392); 148, 326 (334) kann eine Abschlußpflicht für Monopolbetriebe dann bestehen, wenn die Verweigerung des Abschlusses zu den für alle geltenden oder zu den angemessenen Bedingungen nach den Umständen des Einzelfalls eine sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB darstellt.
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