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| RG, 01.03.1927 - II 175/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aktiengesellschaft.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 115, 296
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95
Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen …
Bei einer Wollensbedingung, die die Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts in das freie Belieben stellt, auch bei der Selbstbeschränkung eines befugten Vertreters (…Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. Rdnr. 37 vor § 158), ist § 162 BGB aber gleichfalls nicht anwendbar (RGZ 115, 296, 302, Palandt/Heinrichs aaO., Soergel/Wolf aaO. Rdnr. 38 vor § 158), jedenfalls nicht für das Verhalten desjenigen der Vertragspartner, der die Entscheidung zu treffen hat (…Soergel/Wolf aaO. § 162 Rdnr. 6). - OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97
Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des …
Die Ansicht, dass § 162 BGB immer dann nicht anwendbar sei, wenn ein Organ einer Kapitalgesellschaft den Vertrag von der Zustimmung eines anderen Organs abhängig macht (RGZ 115, 296, 302 m.w.N.), hält der Senat für zu weitgehend. - KG, 30.05.1991 - 2 U 1466/91
Rechtswegzuständigkeit bei Beteiligung einer Anstalt des öffentlichen Rechts; …
In einem solchen Fall scheidet eine Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB auf das Verhalten desjenigen, der die Entscheidung zu treffen hat, regelmäßig aus, da sein Entscheidungsspielraum durch Treuerücksichten gegenüber dem Partner grundsätzlich nicht eingeschränkt sein soll (vgl. RGZ 53, 257, 259/60; RGZ 79, 96, 98; RGZ 115, 296, 302; RG SeuffA 62 Nr. 130;… Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 162 Rdnr. 1). - BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 152/64
Anforderungen an die Bildung der Geschäftsgrundlage eines Vertrages - Anwendung …
Die Anwendung des § 162 BGB kommt jedenfalls in der Regel bei reinen Potestativ- oder Willkürbedingungen nicht in Betracht (RGZ 79, 96; 115, 296, 302;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 7 zu § 162;… Enneccerus-Nipperdey 15. Aufl. 2. Halbband § 196 III), wenn es also in das freie Belieben des über den Eintritt oder den Ausfall der Bedingung entscheidenden Teiles gestellt sein soll, wie dieser sich entscheidet.
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