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| RG, 21.12.1926 - V B 27/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufwertungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 115, 6
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
Eigentumsstörung
Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (RGZ 115, 6, 12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525). - VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13
Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des …
Rn. 27 aa) Die Heilung eines formunwirksamen Grundstückskaufvertrages gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach der in der Rechtsprechung und Literatur mittlerweile einhellig vertretenen Ansicht mit Wirkung für die Zukunft, d. h. mit dem Zeitpunkt der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch ein und hat keine Rückwirkung (…BGH, Urteile vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68 -, BGHZ 54, 56 = juris Rn. 33…, vom 10. November 1978 - V ZR 181/76 -, juris Rn. 14…, vom 22. Dezember 1982 - V ZR 8/81 -, juris Rn. 29, …und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10 -, juris Rn. 6; RGZ 75, 114 ; 115, 6 ; 134, 243 ; 159, 33 ; BFH…, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX B 18/10 -, juris Rn. 3;… Gehrlein, in BeckOK-BGB, Stand 1. Mai 2014, § 311b Rn. 37;… Grüneberg, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 311b Rn. 56;… Grziwotz, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 311b Rn. 77;… Kanzleiter, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b Rn. 86;… Ludwig, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b Rn. 278;… Mayer, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2014, § 311b Rn. 236;… Ring, in: NK-BGB, 2. Aufl. 2012, § 311b Rn. 59;… Schulze, in: Schulze u. a., BGB, 8. Aufl. 2014, § 311b Rn. 23;… M. Stürner/Medicus, in: Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 311b Rn. 17;… Schumacher, in: Staudinger, BGB, 2012, § 311b Rn. 302 m. w. N. auch zu der früher vertretenen Gegenansicht). - BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58
Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.03.1969 - V ZR 20/68 Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrages bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigen (RGZ 115, 6,12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525).
- RG, 09.07.1927 - V B 23/27
Aufwertung
Auch das Reichsgericht habe im Beschluß vom 21. Dezember 1926 V B 27/26 anerkannt, daß der in § 2 festgesetzte Stichtag dann keine Beachtung finden könne, wenn die Vertragschließenden sich einander mittelbar schuldrechtlich zur Berücksichtigung eines andern Stichtags verpflichtet hätten.
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