Rechtsprechung
| RG, 30.04.1927 - V 463/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 116, 161
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
Darlehns-Quittung als Schuldschein - Streitwert der Klage auf Herausgabe eines …
Bei der Urkunde handelt es sich ungeachtet der Überschrift "Darlehensvereinbarung" nicht um einen beiderseits noch zu erfüllenden (Vor-) Vertrag, sondern der Sache nach um einen Darlehensschuldschein, in dem die aus § 607 Abs. 1 BGB folgende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers in Bezug auf das als erhalten quittierte Darlehen bestätigt wird (vgl. RGZ 116, 161, 173; 120, 86, 89; BGH WM 1976, 974, 975; Erman/Werner;… BGB 9. Aufl., vor § 607 Rn. 49;… Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB 12. Aufl., § 607 Rn. 432).
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