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Rechtsprechung
   RG, 19.05.1927 - Rep. IV. 847/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,191
RG, 19.05.1927 - Rep. IV. 847/26 (https://dejure.org/1927,191)
RG, Entscheidung vom 19.05.1927 - Rep. IV. 847/26 (https://dejure.org/1927,191)
RG, Entscheidung vom 19. Mai 1927 - Rep. IV. 847/26 (https://dejure.org/1927,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Luftverkehrsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 117, 102
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Angesichts des Umstandes, daß es sich hier um einen von der Klägerin erstellten Formularvertrag handelt, muß diese die gegen sie sprechende Auslegung gegen sich gelten lassen, denn Formularverträge, wie überhaupt Typenverträge, sind, soweit bei ihrer Auslegung Zweifel bleiben, grundsätzlich gegen die sie allgemein benutzende Partei auszulegen, da es deren Sache ist, sich klar auszudrücken (RGZ 117, 102, 107; 120, 18, 20; BGHZ 5, 111, 115).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 117/80

    Haftungsausschluß - Gefälligkeitsfahrt

    Die Ansprüche der Kläger aus § 844 BGB hätten von einem etwaigen Verzicht zwar berührt werden können; denn obwohl diese Ansprüche - abgesehen von der Anrechnung eines Mitverschuldens des Verletzten (§ 846 BGB) - in ihrem Bestand von dem Anspruch des unmittelbar Verletzten unabhängig sind, gelangen sie gleichwohl nicht zur Entstehung, wenn der unmittelbar Verletzte - etwa wegen eines Haftungsausschlusses - keinen Anspruch haben würde (RGZ 65, 513, 315; vgl. auch RGZ 117, 102, 104) und der Haftungsausschluß nicht auf dessen Ansprüche beschränkt wird.
  • BGH, 14.03.1956 - VI ZR 336/54

    Rechtsmittel

    Ähnliche Formulierungen sind von der Rechtsprechung wiederholt als unklar bezeichnet worden (RGZ 116, 213 [215]; 117, 102; 145, 390 [394]; OLG Düsseldorf in RdK 1949, 45; KG in VAE 1938, 395; BGHZ 5, 111).
  • LG Berlin, 09.01.2007 - 7 S 31/06

    Hausratversicherung: Auslegung der Beschränkung der Außenversicherung auf …

    Zum anderen handelt es sich bei der Unklarheitenregel um eine bereits vor ihrer Kodifizierung allgemein anerkannte Auslegungsregel (s. nur RG, Urt. v. 19.5.1927 - IV 847/26, RGZ 117, 102, 107;… Urt. v. 10.1.1928 - VII 462/27, RGZ 120, 18, 20;… BGH, Urt. v. 12.2.1952 - I ZR 96/51, BGHZ 5, 111, 115 = NJW 1952, 657, 658;… Urt. v. 20.2.1967 - III ZR 134/65, BGHZ 47, 207, 216 = NJW 1967, 1022, 1025).
  • BFH, 27.10.1970 - II S 4/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …

    Zwar muß jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist (RGZ 117, 102 (105); nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (RGZ 67, 431 (433)).
  • BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52

    Rechtsmittel

    Ein solcher Haftungsausschluß für positive Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen ist grundsätzlich zulässig (BGHZ 9, 301 [306]; RGZ 81, 316 [318 f]; 117, 102 [103 f]; 141, 262 [263 f]; 142, 353 [354]; WarnRspr 1910 Nr. 411 S. 427); er umfaßt hier alle Schäden, die der Klägerin durch eigenes schuldhaftes Verhalten der Beklagten (mit der Schranke des § 276 Abs. 2 BGB) oder durch jedes sonstige vertragswidrige oder rechtswidrige Verhalten ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entstehen können.
  • BFH, 27.10.1970 - II S 2/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …

    Zwar muß jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist (RGZ 117, 102 [105]; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (RGZ 67, 431 [433]).
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