Rechtsprechung
| RG, 23.06.1927 - Rep. IV. B 23/27 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 117, 304
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.12.1956 - III ZR 107/55
Rechtsmittel
Dahin ging die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 117, 304; 141, 399; 149, 379; JW 1929, 3152; 1930, 3311; BGHZ 4, 55; BGH LM Nr. 24 zu § 233 ZPO; Nr. 31 zu § 233 ZPO = MDR 1953, 163; Nr. 1 zu § 234 ZPO; Nr. 6 zu § 234 ZPO = NJW 52, 743; Nr. 4 zu § 236 ZPO = NJW 52, 1335). - BGH, 14.12.1965 - VI ZR 182/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
Das in der Armut liegende Hindernis ist i.S. des § 234 ZPO behoben, wenn über das Armenrechtsgesuch (bewilligend oder ablehnend) entschieden ist (BGH Beschluß vom 25. September 1962 - VI ZR 153/62 - VersR 1962, 1160; BGHZ 30, 226, 228, 229 [BGH 22.06.1959 - III ZR 52/58]; RGZ 117, 304, 305). - BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52
Rechtsmittel
Wird dieses abgelehnt, so beginnt nach Ablauf einer angemessenen Schonfrist, die jedoch regelmäßig nicht mehr als eine Woche betragen kann, die in § 234 Abs. 1 ZPO vorgesehene zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die mit ihm zu verbindende Nacholung der versäumten Prozeßhandlung (RGZ 117, 304; 149, 379; 167, 204; JW 1930, 3312 Ziff. 7 u. 8; JW 1938, 1914; vgl. auch Johannsen NJW 1952, 525; Lindenmaier-Möhring Nr. 6 zu § 234 ZPO). - BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62
Rechtsmittel
Besteht dieses in der Armut einer Partei, so ist es grundsätzlich bereits behoben wenn über das Armenrechtsgesuch bewilligend oder ablehnend entschieden worden ist (RGZ 117, 304 (305); BGH LM § 234 ZPO Nr. 1).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.