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Rechtsprechung
   RG, 28.06.1927 - II 464/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,126
RG, 28.06.1927 - II 464/26 (https://dejure.org/1927,126)
RG, Entscheidung vom 28.06.1927 - II 464/26 (https://dejure.org/1927,126)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1927 - II 464/26 (https://dejure.org/1927,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausgeschiedener Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 117, 332
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.03.2024 - I ZR 185/22

    Anforderungen an Auskunftspflichten eines Maklers bei sukzessiver …

    Im Sinne der gebotenen weiten Auslegung des § 810 BGB (dazu vgl. RG, Urteil vom 28. Juni 1927 - II 464/26, RGZ 117, 332, 333;… BGH, WM 1971, 565 [juris Rn. 9]) genügt es, dass die Urkunde eine objektive und unmittelbare Beziehung zu dem Rechtsverhältnis aufweist, an welchem der die Vorlegung Begehrende beteiligt ist (BGH…, Urteil vom 16. April 1962 - VII ZR 252/60, WM 1962, 706 = BeckRS 2012, 8206 Rn. 55).
  • BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69

    Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des …

    Die insoweit an die Vorlagepflicht geknüpften Voraussetzungen liegen - unbeschadet der Frage, ob der Kläger an der Einsichtnahme überhaupt ein schutzwürdiges rechtliches Interesse hat - auch bei einer grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung dieser Vorschrift (RGZ 117, 332) nicht vor.
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Diese Vorschrift ist, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist, nicht eng auszulegen (RGZ 117, 332; BGH WM 1963, 990; Soergel/Siebert § 810 Anm. 7).
  • BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61

    Rechtsmittel

    Aus seinen Ausführungen, der Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 22. Februar 1960, des Landgerichts vom 25. Oktober 1960 und auf die Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 117, 332 sowie des Reichsarbeitsgerichts JW 1934, 2181 ergibt sich aber unmißverständlich, daß es den Einsichtsanspruch des Klägers gemäß dem § 810 BGB für gerechtfertigt ansieht.

    Deswegen hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, insbesondere auch in dem von der Revision erwähnten Urteil RGZ 117, 332, angenommen, daß die Handelsbücher und Papiere eines Unternehmens Urkunden in diesem Sinne sind, wenn es sich darum handelt, Ansprüche gegen oder zu Gunsten von Angestellten daraus zu ermitteln; denn es genüge die rechtliche Beziehung der Beurkundung auf ein solches Rechtsverhältnis (RGZ 87, 10, 14; Warn. 1908 Nr. 465; vgl. ferner RGRK § 810 Anm. 5).

  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 92/67

    Klage auf Mitteilung einer Schlussbilanz - Einsichtsrecht eines ausgeschiedenen …

    Die Bücher und Papiere der Beklagten sind, soweit sie sich auf ihre Finanzgeschäfte während der Vertragsdauer beziehen, als Urkunden anzusehen, in denen ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist (vgl. RGZ 117, 332, 333; BGH WM 1960, 430, 432; 1962, 706, 707; 1963, 990).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
    - Eine ziemlich weitherzige Auslegung des § 810 BGB findet sich allerdings in der Rechtsprechung zugunsten solcher Personen, die am Gewinn eines Unternehmens beteiligt sind (vgl. RGZ 87, 10 für gewinnbeteiligten Angestellten; RGZ 117, 332 für gewinnbeteiligten ehemaligen Gesellschafter; andererseits - einschränkend BGHZ 14, 53, 56 für gewinnbeteiligten Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft).
  • BGH, 16.04.1962 - VII ZR 252/60
    Das Reichsgericht hat in einem solchen Fall auch die Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zur Nachprüfung der Bilanzen zugesprochen (RGZ 117, 332).
  • BGH, 23.10.1961 - II ZR 102/60

    Anforderungen an die Haftung der Gesellschafter in einer offenen …

    Das hier in Frage stehende Prüfungsrecht ergibt sich aber aus der Vorschrift des § 810 BGB (RGZ 117, 332; OGHZ 4, 42).
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