Rechtsprechung
| RG, 10.10.1927 - VI 45/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Untreue; Schutzgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 312
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines …
Dies wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen und entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im juristischen Schrifttum (RGZ 118, 312, 313; Senatsurteile BGHZ 8, 276, 284; 100, 190, 192 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 28/62 - NJW 1963, 486;… MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823, Rn. 369). - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im juristischen Schrifttum (RGZ 118, 312, 313; BGHZ 8, 276, 284; Senatsurteil vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 28/62 - NJW 1963, 486;… RGRK-BGB 12. Aufl. § 823 Rdn. 551;… MünchKomm/Mertens 2. Aufl. § 823 Rdn. 168). - BGH, 26.02.1962 - II ZR 22/61
Einlösung eines Wechsels - Anspruch aus unerlaubter Handlung - Befreiung aus …
Erfordert das Schutzgesetz vorsätzliches Handeln, so kommt eine Haftung nach § 823 Abs. 2 nur in Betracht, wenn Vorsatz gegeben ist (RGZ 118, 312, 315). - BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74
Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme …
Allerdings stellt sich § 147 GenG, wegen deren Verletzung die beiden Vorstandsmitglieder der Beklagten St. und Sch. - neben einem Verstoß gegen § 266 StGB - verurteilt worden sind, als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar (RGZ 81, 269; 118, 312). - BGH, 19.12.1961 - VI ZR 10/61
Rechtsmittel
Wenn wie im Fälle des § 266 StGB zum Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen ein Schutzgesetz der Vorsatz gehört, so kann auch eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB nur in Frage kommen, wenn dieser Vorsatz vorliegt (vgl. RGZ 118, 312, 315; 166, 40, 46; RG DB 1940, 1016 10 ;… BGB RGRK 11. Aufl. § 823 Anm. 114; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Bearb. S. 953).
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