Rechtsprechung
| RG, 20.12.1927 - III 103/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 296
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Dass unter Rechtsweg "vor den ordentlichen Gerichten" in Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GrundG im Anschluss an die Ausdrucksweise der Weimarer Verfassung, insbesondere auch in deren Art. 153 Abs. 2 der Rechtsweg vor den Zivilgerichten zu verstehen ist (RGZ 119, 296 [300]; 124, 173 [176]), hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits in BGHZ 2, 274 [BGH 04.06.1951 - III ZR 120/50] ausgeführt. - BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50
Beamtenansprüche. Rechtsweg
Obgleich in Artikel 129 Abs. 1 Satz 4 WeimVerf im Gegensatz zu Art. 131 Abs. 1 Satz 3 und Art. 153 Abs. 2 Satz 3 WeimVerf nicht von dem "ordentlichen Rechtsweg", sondern schlechthin von dem "Rechtsweg" die Rede ist, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 119, 296 [300]; 124, 173 [176]) hierunter immer den "ordentlichen Rechtsweg vor den Zivilgerichten" verstanden.
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