Rechtsprechung
| RG, 06.01.1928 - III 407/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pacht; Aufrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 360
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.11.2025 - XII ZR 106/23
Ernstliche gewollte Rechtsgeschäfte bei Wahl einer bestimmten zivilrechtlichen …
Rn. 38 bb) Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Bestand einer Aufrechnungslage für sich genommen noch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (…vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 - NZM 2010, 548 Rn. 43), und zwar auch dann nicht, wenn die Gegenforderung des Mieters auf einem vertragswidrigen oder gar arglistigen Verhalten des Vermieters beruht (vgl. BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903, 904; RGZ 119, 360, 361 f.). - BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …
Das gilt auch dann, wenn die Gegenforderung auf einem arglistigen Verhalten des Vermieters beruht (RGZ 119, 360). - BGH, 05.07.1961 - VIII ZR 155/60 Was eine das Kündigungsrecht zu Fall bringende Aufrechnung betrifft, so muß nach der Rechtsprechung sogar die Aufrechnung mit einer auf arglistiger Täuschung beruhenden Forderung unverzüglich nach der Kündigung erklärt werden, damit der Gesetzeszweck, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit der Kündigung zu schaffen, erreicht wird (RGZ 119, 360).
- BGH, 10.06.1958 - VIII ZR 135/57
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