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Rechtsprechung
   RG, 18.11.1927 - V B 29/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,119
RG, 18.11.1927 - V B 29/27 (https://dejure.org/1927,119)
RG, Entscheidung vom 18.11.1927 - V B 29/27 (https://dejure.org/1927,119)
RG, Entscheidung vom 18. November 1927 - V B 29/27 (https://dejure.org/1927,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 86
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 219/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Die Beklagte hätte die versäumte Prozeßhandlung (die Berufungsbegründung) noch bis zum Ende der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO nachholen können; diese lief nicht vor dem 17. März 1969 ab (…vgl. Stein-Jonas-Pohle, a.a.O. § 236 Anm. III 3 c; RGZ 119, 86, 89; BAGE 15, 159).
  • BAG, 16.06.1955 - 2 AZR 502/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich …

    Nun genügt es allerdings, dass am Schluss.der im § 234 Abs. 1 ZPO bestimmten Zweiwochenfrist die versäumte Prozesshandlung nachgeholt ist ( RGZ 119, 86).
  • BGH, 30.10.1968 - VIII ZB 39/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Fristverlängerung …

    Daß die Berufungsbegründung nicht mit dem Wiedereinsetzungsgesuch verbunden wurde, schadet nicht, da es genügt, daß die versäumte Prozeßhandlung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO nachgeholt worden ist (RGZ 119, 86, 88).
  • BGH, 22.09.1967 - VI ZB 16/67

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Denn § 236 ZPO ist nicht dahin zu verstehen, daß der danach zu stellende Antrag notwendig in einem Schriftsatz enthalten sein müsse (ebenso RGZ 119, 86).
  • BGH, 27.05.1959 - IV ZR 317/58

    Rechtsmittel

    Zwar kann der Auffassung der Klägerin nicht zugestimmt werden, daß der Wiedereinsetzungsantrag unzulässig gewesen sei, weil er die Nachholung der versäumten Prozeßhandlung nicht enthalten habe; denn abgesehen davon, daß die beiden gleichzeitig eingereichten Schriftsätze vom 24. Juni 1958 als eine Einheit anzusehen sind, würde die Nachholung der versäumten Prozeßhandlung innerhalb der in § 234 ZPO bestimmten Frist ausgereicht haben (vgl. auch RGZ 119, 86, 88, 89).
  • BGH, 01.12.1953 - V ZB 25/53

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht (RGZ 119, 86 [89]; 136, 275 [282]; RG in JW 1930, 2050; RG in WarnRspr 1936 Nr. 62) hat dies abgelehnt.
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