Rechtsprechung
| RG, 10.03.1928 - I 228/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unmöglichkeit der Leistung; Ersatzherausgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 120, 297
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02
Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von …
Das Reichsgericht hat anknüpfend an die beiden § 281 BGB a.F. zugrunde liegenden Gedanken des unterstellten Parteiwillens und der Billigkeit angenommen, § 281 BGB a.F. bezwecke, solche Vermögenswerte, die im Laufe wirtschaftlicher Vorgänge einer Person zugeflossen seien, der sie im Verhältnis zu einer anderen Person nach den maßgeblichen internen Rechtsbeziehungen nicht gebührten, jener anderen Person zugute kommen zu lassen (vgl. RGZ 120, 297, 299 f. 300; 120, 347, 349 ff.; 138, 45, 48). - BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …
Die Vorschrift soll daher aus Erwägungen der Billigkeit und mit Rücksicht auf den vermuteten Parteiwillen eine unrichtig gewordene tatsächliche Verteilung der Vermögenswerte ausgleichen (RGZ 120, 297, 299 f.; 138, 45, 48;… Senat, Urt. v. 4. März 1955, V ZR 56/54, VersR 1955, 225, 226;… BGH, Urt. v. 10. Februar 1988, IVa ZR 249/86, NJW-RR 1988, 902, 903;… Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 281 Rdn. 1;… MünchKomm-BGB/Emmerich, § 281 Rdn. 2;… Soergel/Wiedemann, § 281 Rdn. 2). - BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89
Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach …
Der Herausgabeanspruch nach § 281 BGB richtet sich jedenfalls nur auf das, was der Schuldner infolge der Leistungsstörung als Ersatz tatsächlich erlangt (RGZ 120, 297, 300 und 120, 347, 349;… Erman/Battes, BGB 8. Aufl. § 281 Rdn. 10;… MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 281 Rdn. 15;… Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 281 Rdn. 37). - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86
Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Es handelt sich um einen vom Gesetzgeber aus Erwägungen der Billigkeit und mit Rücksicht auf den vermuteten Parteiwillen in das Gesetz aufgenommenen Anspruch (vgl. RGZ 120, 297, 299, 300; 138, 45, 48; BGH, Urteil vom 4. März 1955 - V ZR 56/54 - VersR 1955, 225 = LM BGB § 281 Nr. 1; BGHZ 25, 1, 9 [BGH 19.06.1957 - IV ZR 214/56];… Soergel/Wiedemann, a.a.O. § 281 Rdn. 2;… MünchKomm/Emmerich, 2. Aufl. § 281 Rdn. 1;… Erman/Battes, BGB 7. Aufl. § 281 Rdn. 1).
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