Rechtsprechung
| RG, 24.03.1928 - I 3/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 120, 347
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02
Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von …
Das Reichsgericht hat anknüpfend an die beiden § 281 BGB a.F. zugrunde liegenden Gedanken des unterstellten Parteiwillens und der Billigkeit angenommen, § 281 BGB a.F. bezwecke, solche Vermögenswerte, die im Laufe wirtschaftlicher Vorgänge einer Person zugeflossen seien, der sie im Verhältnis zu einer anderen Person nach den maßgeblichen internen Rechtsbeziehungen nicht gebührten, jener anderen Person zugute kommen zu lassen (vgl. RGZ 120, 297, 299 f. 300; 120, 347, 349 ff.; 138, 45, 48). - BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98
Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei einem Bodenreformgrundstück
Hierzu kann, soweit bestehende Vergütungsforderungen des beauftragten Anwalts getilgt wurden, die Befreiung von der Verbindlichkeit zählen (vgl. RGZ 120, 347, 350; 171, 282). - BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89
Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach …
Der Herausgabeanspruch nach § 281 BGB richtet sich jedenfalls nur auf das, was der Schuldner infolge der Leistungsstörung als Ersatz tatsächlich erlangt (RGZ 120, 297, 300 und 120, 347, 349;… Erman/Battes, BGB 8. Aufl. § 281 Rdn. 10;… MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 281 Rdn. 15;… Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 281 Rdn. 37). - BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86
Kenntnis des Käufers von der Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks
- BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54
Rechtsmittel
Nach dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung sollen Vermögenswerte, die jemandem zugeflossen sind, dem sie nach den unterliegenden Wirtschaftsbeziehungen nicht zukommen, demjenigen zugeführt werden, dem sie gebühren (vgl. RGZ 120, 347 [349, 351]).
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