Rechtsprechung
| RG, 24.01.1928 - II 272/27 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unlauterer Wettbewerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 120, 47
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21
Klage eines Grundstücksnachbarn auf Geldentschädigung nach Abschluss eines …
Rn. 15 Das Landgericht hat freilich Recht damit, wenn es in dem angefochtenen Urteil darauf hinweist, dass die Ausübung eines Rechts unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (§ 226 BGB), und dass dieser Rechtsgedanke nach ganz überwiegender Meinung auch im Verfahrensrecht Anwendung findet (vgl. RG, Urteil vom 24. Januar 1928 - II 272/27, RGZ 120, 47, 50; OLG Frankfurt, NJW 1979, 1613; ArbG Hamm, MDR 1966, 272;… Ellenberger, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 226 Rn. 1; abweichend jedoch RG, Urteil vom 26. Oktober 1939 - VIII 195/39, RGZ 162, 65, 67). - BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82
Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß den Auswüchsen des Wettbewerbs auch im öffentlichen Interesse entgegenzutreten ist und daher ihre Verfolgung nicht dem Belieben des unmittelbar Verletzten allein überlassen bleiben soll (RGZ 120, 47, 49; 128, 330, 342 f.; vgl. auch RGSt 63, 107, 109), zumal in den in Betracht kommenden Fällen nicht selten ein unmittelbar verletzter Mitbewerber fehlt oder jedenfalls nicht mit Sicherheit feststellbar ist (…vgl. Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 13 UWG Rdn. 1;… Ebermayer a.a.O. § 22 UWG Anm. 3). - BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55
Rechtsmittel
Wenn das Gesetz in Durchbrechung dieses Prinzips entsprechend der in § 13 UnlWG für die Fälle der §§ 1 und 3 dieses Gesetzes getroffenen Regelung in § 2 ZugbVO nicht nur den Mitbewerbern, sondern auch den dort genannten Verbänden die Befugnis eingeräumt hat, Verstöße gegen das Zugabeverbot zu verfolgen, so beruht das auf dem Gedanken, daß durch die Zugabeverordnung nicht nur die Mitbewerber geschützt, sondern auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, im öffentlichen Interesse Auswüchsen des Zugabewesens entgegentreten zu können (vgl. BGHZ 11, 260 [264/65]; RGZ 120, 47; RG JW 1935, 3157 Nr. 6).Die Auffassung, daß es sich bei der Klagebefugnis der Verbände nach den §§ 13 UnlWG, 2 ZugbVO um eine bloße Prozeßstandschaft für den unmittelbar Verletzten handele, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausdrücklich abgelehnt worden (RGZ 120, 47), und hiervon abzuweichen besteht kein begründeter Anlaß.
- BGH, 18.09.1956 - I ZR 78/56
Rechtsmittel
Wenn das Gesetz in Durchbrechung dieses Prinzips entsprechend der in § 13 UnlWG für die Fälle der §§ 1 und 3 dieses Gesetzes getroffenen Regelung in § 2 ZugabeVO nicht nur den Mitbewerbern, sondern auch den dort genannten Verbänden die Befugnis eingeräumt hat, Verstöße gegen das Zugabeverbot zu verfolgen, so beruht das auf dem Gedanken, daß durch die Zugabeverordnung nicht nur die Mitbewerber geschützt, sondern auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, im öffentlichen Interesse Auswüchsen des Zugabewesens entgegenzutreten (vgl. BGHZ 11, 260 [264-65]; RGZ 120, 47; RG JW 1935, 3157 Nr. 6).Die Auffassung, daß es sich bei der Klagebefugnis der Verbände nach den §§ 13 UhlWG, 2 ZugabeVO um eine bloße Prozeßstandschaft für den unmittelbar Verletzten handele, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausdrücklich abgelehnt worden (RGZ 120, 47), und hiervon abzuweichen, besteht kein Grund.
- BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56
Heilmittelvertrieb
Nach der zutreffenden Auffassung des Reichsgerichts brauchen die Mitglieder des Verbandes durch den Wettbewerb der beklagten Partei selbst überhaupt nicht betroffen zu sein (vgl. u.a. RGZ 120, 47 [49]; RGZ 128, 350 [342]; RGSt 45, 355 [360]; RG MuW XXIV, 232; RG MuW 1935, 356 [357]). - BGH, 18.03.1953 - VI ZR 15/52 Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob das Schikaneverbot des § 226 BGB, auf das sich gerade in besonderem Maße der Einwand unzulässiger Rechtsausübung zu gründen vermag, auch für das Prozeßrecht Geltung hat (…bejahend Baumbach a.a.O., Einl III 6 A;… Palandt, Kom. z. BGB 10. Aufl. [1952] Einf 2 vor § 226 und § 226, 1; vgl. auch Sauer, Allgemeine Prozeßrechtslehre [1951] S 270/271; RGZ 120, 47 [50];… verneinend Stein-Jonas-Pohle ZPO 16. Aufl. Bem. V 7 vor § 128;… Rosenberg, a.a.O. § 61;… Staudinger. Kom z BGB 10. Aufl. [1936] § 226, 9; Schlegelberger-Vogels, Kom z BGB [1939] § 226 IV; RGZ 162, 65 [68]).
- BGH, 18.09.1956 - I ZR 122/54
Rechtsmittel
Die Klage aus § 13 UnlWG stehe insoweit der zeichenrechtlichen Löschungsklage nach § 11 (früher § 9) Abs. 1 Nr. 2 und 3 WZG gleich (RGZ 120, 47 [49 f]; 402, [404 ff]; 149, 224 [226]; RG in MuW 1931, 501 [504 linke Spalte unten]; 1934, 276 [278] = GRUR 1934, 464; GRUR 1959, 806 [807 f]; 1944, 88 f).
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