Rechtsprechung
| RG, 27.01.1928 - III 191/27 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verantwortlichkeit des Beamten; Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 120, 67
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Das Verwaltungsgericht hat zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der beiden mit Beamtensachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts L (BVerwGE 37, 192 (199); Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16)) ausgeführt, daß der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch bei Erstattungsfällen im Beamtenrecht grundsätzlich anwendbar ist (vgl ferner auch RGZ 74, 342 (344); 120, 67 (69); 149, 282 (284); 166, 218 (240); BGHZ 5, 23 (26); BGB - RGRK, 12. Aufl, § 282 RdNr 4; Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl, § 282 Bem 4; vgl auch Düll, Zur Frage der Beweislast bei Kassenfehlbeträgen, Archiv PF 1976, 795 (803ff, 812ff)).Der Beweis wird aber oftmals schon als erbracht anzusehen sein, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß der Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat, und er beweist, daß er alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (RGZ 74, 342 (344); 120, 67 (69); BGH, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - (NJW 1952, 1170)).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66
Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten …
In Übereinstimmung mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar daran festzuhalten, daß der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch bei Erstattungsfällen im Beamtenhaftungsrecht grundsätzlich anwendbar ist (vgl. u.a. RGZ 74, 342; 120, 67; 149, 282 [284]; RAG in DR 1941, 2623; BGHZ 5, 23 [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50] [26]; Reuß, § 8 Anm. 9 [S. 271 ff.];… Palandt, BGB, 30. Aufl., § 282 Anm. 1).Der zwingende Beweis einer Nichtschuld ist - wie jeder negative Beweis - nur sehr schwer zu erbringen und wird darum von der Rechtspr. auch nicht verlangt (RGZ 74, 342 [344]; 120, 67 [69]; 137, 153 [155]; BGH NJW 1953 S. 59).
- BGH, 15.10.1954 - V ZR 9/54
Rechtsmittel
Auch schon in Friedenszeiten wurde es als für die Entlastung des Schuldners ausreichend angesehen, wenn er den eingetretenen Verlust aufklärte oder doch nachwies, dass die Sache auf die eine oder andere Weise abhanden gekommen sein konnte, ohne dass er die erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen hatte (RGZ 74, 342 [344]; 120, 67 [69];… Leonhard, Die Beweislast, 2. Aufl. S. 326).
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