Rechtsprechung
| RG, 17.10.1928 - V 561/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wasserecht; Entschädigungspflicht des Eisenbahnunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 122, 134
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54
Schädlingsbekämpfung und Bienen
In diesen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung insbesondere des Reichsgerichts dem geschädigten Eigentümer daher zu Recht auch ohne Nachweis eines Verschuldens des Schädigers eine Entschädigung gewährt und sich zur Rechtfertigung dessen u.a. auf die in § 26 der Gewerbeordnung, in § 904 BGB und insbesondere in §§ 74, 75 EinlALR zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken berufen (vgl. RGZ 58, 130 [134]; 63, 371 [376]; 97, 290 [291/2]; 122, 134 [137]; 159, 129 [135/6] u. a.m.). - BGH, 22.03.1966 - V ZR 126/63
Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Abwehr einer …
Abgesehen davon, daß im vorliegenden Fall § 196 PrWassG die wasserrechtliche Begrenzung des Grundstückseigentums in Bezug auf die nicht zu den Wasserläufen gehörigen Gewässer ausdrücklich regelt, kann sich die Beklagte zur Begründung ihrer Ansicht, daß neben der wasserrechtlichen Regelung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zur Anwendung kämen, auch nicht auf RGZ 122, 134 (Auskolkung eines Wiesengrundstücks im Überschwemmungsgebiet infolge einer Brückenanlage) berufen. - BGH, 29.11.1968 - V ZR 73/65
Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Passivlegitimation eines …
Die von der Revision angeführten Reichsgerichts-Entscheidungen (RGZ 58, 130, 134; 97, 290, 291; 122, 134, 137; 159, 68, 72; 159, 129, 135; 167, 14, 25) sowie die Ausführungen von Larenz (…Lehrbuch des Schuldrechts 8. Aufl. 2. Band § 72 Nr. 6, S. 512) betreffen durchweg Fälle, in denen einem Grundstückseigentümer das sonst bestehende Recht, gemäß § 1004 BGB Eingriffe in sein Eigentum abzuwehren, aus besonderen Gründen - zumeist öffentlich-rechtlicher Art - entzogen war und er eine Eigentumsbeeinträchtigung mit Rücksicht auf den allgemeinen Nutzen des Unternehmens, von dem die Schädigung ausging, oder auf das überwiegende Interesse eines anderen dulden mußte. - BGH, 10.07.1953 - V ZR 1/52
Rechtsmittel
Der Fall unterscheidet sich wesentlich von dem z.B. in RGZ 122, 134 behandelten.
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