Rechtsprechung
| RG, 19.10.1928 - III 70/28 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Teilnichtigkeit eines Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 122, 138
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65
Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Diese sind aber nur dann rechtswirksam, wenn sie mit diesem Inhalt von den Parteien für sich allein gewollt sind, was im einzelnen Fall vom Tatrichter zu prüfen ist (Ergänzung zu RGZ 122, 138).Auf Grund seiner Feststellung, daß beide Parteien die Formbedürftigkeit des § 6 und damit die Nichtigkeit dieser Vertragsbestimmung gekannt hätten, geht das Berufungsgericht dabei von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138) aus, daß in einem solchen Falle die Voraussetzungen des § 139 BGB überhaupt nicht gegeben seien, weil die formbedürftige Vertragsbestimmung als nicht vereinbart zu gelten habe und deshalb durch ihre Aufnahme in den Vertrag die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werde.
Das Reichsgericht geht bei seiner vom Bundesarbeitsgericht bestätigten und überwiegend auch vom Schrifttum gebilligten Rechtsprechung davon aus, daß zu einem Rechtsgeschäft eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete Absicht der Beteiligten gehöre, es aber hieran fehle, wenn sie sich bei Vertragsschluß der Nichtigkeit einer vertraglichen Bestimmung bewußt gewesen seien; es folgert hieraus, daß diese jeder rechtsgeschäftlichen Bedeutung entbehre und deshalb von der Nichtigkeit eines Teils des Rechtsgeschäfts im Sinne des § 139 BGB nicht gesprochen werden könne und das Rechtsgeschäft somit nur von den übrigen, von den Parteien allein im Rechtssinn gewollten Vertragsbestimmungen gebildet werde (RGZ 68, 322, 326; 79, 303, 305; 79, 434, 437; 122, 138, 140/141; 125, 209, 211; 137, 29, 32; BAG 1, 258, 270;… Palandt, BGB 25. Aufl. § 139 Anm. 3;… BGB RGRK 11. Aufl. § 139 Anm. 11;… Staudinger, BGB 11. Aufl. § 139 Anm. 6;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 139 Anm. 18;… Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. § 145 II A 1 Fußn. 4 S. 896/897 und § 202 IV 2 a S. 1220;… Bedenken, soweit ersichtlich, lediglich bei Erman, BGB 3. Aufl. § 139 Anm. 6 mit der Begründung, die Rechtsprechung fordere für die Willenserklärung begrifflich die Vorstellung der Rechtsverbindlichkeit).
- BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 12/57
Rechtsmittel
Es kann jedenfalls nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Parteien damals die Teilnichtigkeit des Vertrages kannten (RGZ 122, 138, 140), und auch nicht davon, daß beide Teile den Bestand des Vertrages nicht von dem nichtigen Teil abhängig machen wollten (RGZ 118, 218, 222; 107, 39, 40). - BGH, 28.11.1956 - V ZR 77/55
Rechtsmittel
Diese Formnichtigkeit beschränkt sich auf die Sonderabrede, falls sich die Vertragsschließendes der Formnichtigkeit der Sonderabrede bewußt waren (RGZ 122, 138 [140]).
- BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
Rechtsmittel
In dieser Vereinbarung liegt die rechtsgeschäftliche Aufhebung des (schwebend unwirksamen) ersten Vertrags sowohl bezüglich des schuldrechtlichen wie des dinglichen Geschäfts, und zwar in vollem Umfang, nicht etwa nur hinsichtlich der einen Eigentumshälfte, und für alle Fälle, ohne Rücksicht darauf, ob der Nachtragsvertrag Rechtswirksamkeit erlangen würde (vgl. RGZ 104, 102, 104; 122, 138, 140/1). - BGH, 07.02.1962 - VIII ZR 161/61 2. Da der Mietvertrag vom 1. Oktober 1957 keiner vornundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, so weit er bis zum 18. Pebruar 1967 Verbindlichkeiten der minderjährigen Kinder der Klägerin begründet, ist er für diesen Zeitabschnitt unabhängig von der inzwischen eingetretenen Unwirksamkeit des diesem Zeitpunkt folgenden Teilabschnittes wirksam, sofern nach den mutmaßlichen Villen der Vertragschließenden (vgl. dazu RGZ 122, 138,141) seine Geltung nicht von dem Bestand des nichtigen Teiles abhängig sein sollte.
- BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 104/57
Rechtsmittel
- LG Düsseldorf, 29.10.1991 - 4 O 193/87
Mindestpreisbindungsklausel ist wegenVerstoßes gegen das Kartellverbot des Art. …
In der genannten Entscheidung hat der BGH im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138, 140 ff.) und des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 1, 258, 270) zwar ausgesprochen, daß die Voraussetzungen des § 139 BGB dann nicht gegeben sind, wenn die Parteien bei Vertragsabschluß gewußt haben, daß ein Teil ihrer Abmachungen unwirksam ist, und seine Auffassung damit begründet, daß den Parteien im Hinblick auf die in Kenntnis ihrer Unwirksamkeit in ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Bestimmungen der rechtsgeschäftliche Bindungswille fehle, so daß das Rechtsgeschäft allein von den übrigen, von den Parteien rechtsverbindlich gewollten Vertragsbestimmungen gebildet werde und damit die von § 139 BGB tatbestandlich vorausgesetzte Annahme ausscheide, ein Teil des Rechtsgeschäfts sei nichtig. - BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
Wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Beeinträchtigung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138, 140) gehört zum Rechtsgeschäft eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete Absicht der Beteiligten. - BGH, 04.11.1958 - VIII ZR 59/58
Rechtsmittel
Es brauchte sich deshalb auch nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dadurch allein schon, die Anwendung des § 139 BGB ausgeschlossen wäre (RGZ 122, 138, 140 ff). - BGH, 11.07.1953 - II ZR 89/52
Rechtsmittel
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138 [140, 142]; 137, 29 [32]; RG DR 41, 856), von der abzuweichen im vorliegenden Fall kein Anlass besteht.
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