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Rechtsprechung
   RG, 30.10.1928 - II 28/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,242
RG, 30.10.1928 - II 28/28 (https://dejure.org/1928,242)
RG, Entscheidung vom 30.10.1928 - II 28/28 (https://dejure.org/1928,242)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1928 - II 28/28 (https://dejure.org/1928,242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vergleich; Stille Gesellschaft; Auseinandersetzung; Aufwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 200
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Dazu ist zu sagen: Daß bei Abschluß eines Vertrages ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage ein Fehlen der Geschäftsgrundlage sein kann, wenn ohne diesen beiderseitigen Rechtsirrtum der Vertrag nicht, wie geschehen geschlossen worden wäre, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie das Berufungsgericht angeführt hat, anerkannt (RGZ 108, 105 ff; 122, 200, 203; BGH Urteil vom 15. September 1951 IV ZR 15/51 IMBGB § 242 - Bd. - Nr. 1).
  • BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
    Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).

    Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).

  • BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten

    Läge eine solche irrige Geschäftsgrundlage vor, dann brauchte dies nicht in jedem Palle die Unwirksamkeit des ganzen Vergleichs zur Folge zu haben, vielmehr wäre zu prüfen, wie weit das Pesthalten am Vergleich auf die Erlangung eines sittenwidrigen Vorteils gerichtet wäre (RGZ 122, 200, 203/204; 153, 556),.
  • BGH, 13.12.1956 - VII ZR 22/56

    Pflichten des überstimmten Schiedsgutachters

    Das Oberlandesgericht bezeichnet es selbst nur als sehr wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen des § 779 BGB gegeben wären, wobei es sie übrigens zu Unrecht mit dem sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage gleichsetzt (vgl. u.a. RGZ 122, 200 [203]; 152, 403).
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …

    Ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann gegeben sein, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, ihr Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 210.62 - mit Hinweis auf die vorerwähnten Entscheidungen und auf RGZ 108, 110; 122, 200; 126, 243).
  • OLG Naumburg, 22.12.1998 - 11 U 196/98

    Räumung und Herausgabe von verpachteten Flurstücken; Kündigung des Pachtvertrages …

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  • BGH, 01.12.1967 - VI ZR 126/66

    Abgrenzung zwischen Auslegung und Geschäftsgrundlage eines Vergleichs i.R.d. …

    Unter solchen Gesichtspunkten sind auch Einwendungen der Art. wie sie die Klägerin gegen den Vergleich erhebt, in der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen gewürdigt worden (vgl. RGZ 108, 105; 122, 200; 152, 403; 153, 356; BGHZ 25, 390; BGH LM BGB § 242 Bb Nr. 18, § 779 Nr. 2, 10 a, 24; NJW 1961, 1460 [BGH 07.06.1961 - VIII ZR 69/60]; VersR 1963, 1219).
  • BGH, 03.07.1957 - V ZR 66/57

    Rechtsmittel

    Im übrigen könnte ein beiderseitiger Irrtum über die Richtigkeit der Schätzung des Zeugen Hempelmann nur dann die von der Revision behauptete Folge haben, wenn die Schätzung die Geschäftsgrundlage des Kaufvertrags gewesen wäre (RGZ 122, 200 [203]).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 366/51

    Rechtsmittel

    Die Revision verweist dazu, auf die für das bürgerliche Recht entwickelte Rechtsprechung (RGZ 108, 105; 122, 200 [203]; RGRKom Anm. 2 zu § 119 BGB), wonach ein beiderseitiger Irrtum über die objektiven Grundlagen eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts den Einwand der allgemeinen Arglist begründen kann.
  • BGH, 16.10.1958 - VII ZR 141/57

    Rechtsmittel

    Aber selbst wenn dem so wäre, so könnte sich der Beklagte hierauf nicht berufen, denn die Klägerin könnte dem dann nach § 242 BGB entgegenhalten, daß die Parteien sich damals beide über die Rechtsgrundlage der Umstellung geirrt haben und der Beklagte deshalb nach Treu und Glauben aus diesem beiderseitigen Irrtum nichts zu seinen Gunsten herleiten könne (vgl. hierzu RGZ 108, 105, 110; 122, 200, 203; 126, 243; Urteil des BGH vom 15. Januar 1951 in LM Nr. 1 zu § 242 (Bd) BGB).
  • BGH, 20.10.1966 - III ZR 244/64

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einem zwischen den Parteien …

  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62

    Rechtsmittel

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