Rechtsprechung
| RG, 13.11.1928 - III 148/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verhinderung des Eintritts einer Bedingung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 122, 247
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …
Bei der Abfassung des § 162 Abs. 1 BGB herrschte Einigkeit, daß die Absicht des Handelnden nicht unmittelbar auf die Vereitelung der Bedingung gerichtet zu sein brauche, sondern daß schon ein bewußt pflichtwidriges mittelbares Eingreifen in den Gang der Bedingung genüge (vgl. RGZ 122, 247, 251 f.;… BGH, Urt. v. 17. Mai 1965 - III ZR 239/64, BB 1965, 1052). - BGH, 17.05.1965 - III ZR 239/64
Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag - Rechte und Pflichten aus einem …
Bei dem Sonderfall des § 162 EGB kommt noch hinzu, wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu dieser Vorschrift ergibt, daß der Gesetzgeber selbst davon ausging, die Absicht des Handelnden brauche nicht unmittelbar auf die Vereitelung der Bedingung gerichtet zu sein, sondern es genüge schon ein bewußt pflichtwidriges, mittelbares Eingreifen in den Gang der Bedingung (vgl. RGZ 122, 247, 251 f nebst der dort angegeben weiteren Rechtsprechung und des Hinweises auf die Gesetzesmaterialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch). - OLG Düsseldorf, 07.01.1980 - 5 U 27/79 a) Für eine nach § 162 Abs. 1 BGB unzulässige Einflussnahme auf die Bedingung ist eine Absicht, die Bedingung zu vereiteln, nicht erforderlich; es genügt insoweit eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Treu und Glauben (RGZ 122, 247, 251; BGH, BB 1965, 1052).
In einer späteren Entscheidung (RGZ 122, 247, 251 ff.) hat es die dargestellte Auslegung des § 162 Abs. 1 BGB unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien im einzelnen erörtert und festgelegt.
- LG Aurich, 13.09.2021 - 3 O 35/20
Wertersatz hinsichtlich des Veräußerungserlöses eines im Rahmen einer Grundschuld …
Subjektive Momente können in die Bewertung einfließen, auch wenn § 162 BGB absichtliches Verhalten nicht voraussetzt (RGZ 122, 247 (251); BGH NJW-RR 1989, 802 (803) [BGH 13.02.1989 - II ZR 110/88]; BVerwG NVwZ 1991, 74 [BVerwG 29.06.1990 - BVerwG 8 C 22/89] (75)). - BGH, 14.07.1954 - IV ZR 60/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat auch fahrlässiges Verhalten für ausreichend erachtet (RGZ 122, 247 [252]; RG Warn 1931 Nr. 138; RGRK BGB § 162 Anm. 1 S. 343; a.A. Manigk JW 1929, 1459 [1460]), Richtiger ist von einen Verschulden im technischen Sinne hier nicht zu sprechen, sondern ist es allein darauf abzustellen, ob in einer gegen Treu und Glauben verstossenden Weise der Eintritt oder der Ausfall der Bedingung herbeigeführt wurde (Erman BGB § 162 Anm. 2; vgl. auch RGZ 79, 96 [98]).
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