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Rechtsprechung
   RG, 05.11.1928 - IV 16/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,134
RG, 05.11.1928 - IV 16/28 (https://dejure.org/1928,134)
RG, Entscheidung vom 05.11.1928 - IV 16/28 (https://dejure.org/1928,134)
RG, Entscheidung vom 05. November 1928 - IV 16/28 (https://dejure.org/1928,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vereinsgewalt; Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 266
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

    Rn. 28 (2) Gleiches gilt für das weitere Urteil vom 5. November 1928 (- IV 16/28 - RGZ 122, 266), welches die Zulässigkeit eines Vereinsbeschlusses nach einem erfolgten Austritt zum Gegenstand hat, das Mitglied wäre ausgeschlossen worden, wenn es nicht schon ausgetreten wäre.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn ein Dritter durch einen Vereinsbeschluß in seinen Rechten betroffen ist (vgl. dazu RGZ 122, 266, 269 f.; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1999, 165, 166;… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 32 Rdn. 40;… Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 16. Aufl., S. 165 Rdn. 215a), kann offenbleiben, da diese Voraussetzung hier nicht gegeben ist.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 1/02

    Rechtsnatur der Verbandsstrafe einer Genossenschaft; Verhängung nach Beendigung …

    Eine Verbandsstrafe nach § 12 Satz 4 der Satzung in Form der Geldzahlungssanktion, die nicht mit einem etwaigen Verstoß automatisch verwirkt ist, sondern - wie oben unter II 1 dargelegt - der Festsetzung bedarf, kann nach dem wirksamen Ausschluß des Beklagten zum 1. Januar 1999 - und erst recht nach seinem zwischenzeitlichen Tod - nicht mehr verhängt werden, da die Disziplinarstrafbefugnis des Verbandes mit der wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft entfallen ist (vgl. RG JW 1927, 2996, 2998; RGZ 122, 266, 268; 143, 1, 3;… vgl. RGRK/Steffen aaO, § 25 Rdn. 18).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Das ist ständige Rechtsprechung der Zivilgerichte (RGZ 122, 266; 151, 229; BGHZ 21, 270 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55]; 29, 352) [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58].
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Die Ausschließung von Nichtmitgliedern ist sinnlos und satzungswidrig (RGZ 51, 66; 122, 266; vgl. auch Meyer-Cording, Die Vereinsstrafe S. 68).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters - …

    In Übereinstimmung hiermit hat bereits das Reichsgericht den Beschluß über den Vereinsausschluß wie ein Rechtsverhältnis behandelt (RGZ 122, 266, 269).
  • OLG Nürnberg, 04.05.1993 - 3 U 136/93
    (RGZ 122, S. 266, 269; 151, S. 321, 329; BGH NJW-RR 1990, S. 474 = BB 1990, S. 370; NJW-RR 1992, S. 227 = WM 1992, S. 57, 58; öster.
  • OLG Dresden, 18.12.2003 - W 350/03

    Keine Erfolgsaussicht gegen eine vom Deutschen Leichtathletikverband gegen einen …

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen von § 256 Abs. 1 ZPO spricht, dass rechtliches Interesse in diesem Sinne nicht nur ein rein wirtschaftliches ist, sondern auch die Schädigung anderer Rechtsgüter insoweit in Betracht kommt, z.B. der Kredit oder die Ehre einer Person oder auch deren berufliche Stellung (…BGH, VersR 1985, S. 39 ; RGZ 122, S. 266, 269 f.;… Stein/Jonas-Schumann, ZPO , 21. Aufl., § 256 Rn. 71).
  • AG Köln, 28.08.2026 - 120 C 277/25
    Ausnahmsweise ist sogar die Klage eines ehemaligen Mitglieds zulässig (vgl. RG, Urt. v. 05.11.1928, Az. IV 16/28, RGZ 122, 266-270, juris für den Fall, dass ein Verein nach dem Austritt eines Mitglieds einen Beschluss des Inhalts herbeiführt, dass die Ausschließung beschlossen worden wäre, wenn das Mitglied nicht schon ausgetreten wäre).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 214/90

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Prozesshindernis der anderweitigen …

    In Übereinstimmung hiermit hat bereits das Reichsgericht den Beschluß über den Vereinsausschluß wie ein Rechtsverhältnis behandelt (RGZ 122, 266, 269).
  • BVerwG, 12.11.1968 - I B 72.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausschluss aus …

  • BGH, 15.04.1957 - II ZR 225/56

    Rechtsmittel

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