Rechtsprechung
| RG, 14.02.1929 - VIII 388/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 265
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06
Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken
In diesen Fällen tritt der in § 464 Abs. 2 BGB bestimmte Grundsatz, nach dem die vertraglichen Bestimmungen in dem zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten abgeschlossenen Vertrag mit dem durch die Ausübung des Vorkaufsrechts zwischen dem Verpflichteten und dem Vorkaufsberechtigten zustande kommenden Vertrag übereinstimmen müssen, im Interesse des Vorkaufsberechtigten zurück (vgl. RGZ 123, 265, 270). - BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 2/57
Rechtsmittel
Die Bestimmungen über den Vorkauf sind auf die Vormiete und die Vorpacht grundsätzlich entsprechend anwendbar (Bestätigung von RGZ 123, 265; 126, 123).Denn diese Bestimmung gilt - ebenso wie grundsätzlich alle übrigen den Vorkauf betreffenden Bestimmungen (§§ 504 ff BGB) - entsprechend auch für die Vormiete und gemäß § 581 BGB für die Vorpacht (…Palandt BGB 16. Aufl. Einführung vor § 535 Anm. 1 B k;… Staudinger BGB 11. Aufl. Vorbem. vor § 504 Nr. 12, § 535 Nr. 120;… Soergel BGB 8. Aufl. Vorbem. vor § 504 Anm. 7 und § 510 Anm. 3; RGZ 123, 265, 268; 126, 123, 126).
- BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
Erfüllung eines Vorkaufrechts an einem Grundstück - Fehlende Genehmigung des …
Den Vertragspartnern steht es, solange das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt ist, grundsätzlich frei, Zusätze und Änderungen zum Kaufvertrag zu vereinbaren (vgl. RGZ 118, 5, 7;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 504 Rdn. 11); der Vorkaufsverpflichtete ist nicht gehalten, dem Vorkaufsberechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu ermöglichen (vgl. RGZ 123, 265, 269).
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