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Rechtsprechung
   RG, 21.02.1929 - IV 546/28   

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https://dejure.org/1929,548
RG, 21.02.1929 - IV 546/28 (https://dejure.org/1929,548)
RG, Entscheidung vom 21.02.1929 - IV 546/28 (https://dejure.org/1929,548)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1929 - IV 546/28 (https://dejure.org/1929,548)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 123, 333
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 90/94

    Beginn der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im …

    Schon vor Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß Urteile im schriftlichen Verfahren, die an Verkündungs Statt zuzustellen waren (vgl. § 310 Abs. 2 ZPO a.F.), erst durch die Zustellung an beiden Parteien existent würden, so daß erst mit der letzten Zustellung eine Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt werde (RGZ 123, 333, 336; BGHZ 32, 370, 371; Zugehör NJW 1992, 2261 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 50/52

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung

    Das ein gelangenden Urteils (vgl. RGZ 123, 333 [336]) und haben die Rechtsmittelfrist noch nicht in Lauf gesetzt.

    Die Vorschrift des § 315 Abs. 3 ZPO, die bestimmt, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auf dem Urteil den Tag der Verkündung zu bemerken und diese Bemerkung zu unterschreiben habe, ist in den Fällen des § 7 EntlVO, jetzt §§ 128 Abs. 2, 310 Abs. 2 ZPO, sinngemäss dahin anzuwenden, dass der Urkundsbeamte, wenn das Urteil ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, auf den Urteil den Tag der Zustellung der Urteilsformel zu vermerken hat (RGZ 123, 333 [337]).

  • BGH, 07.07.1971 - IV ZB 27/71

    Ehesache - Kindschaftssache - Schriftliches Verfahren - Zustellung - Von Amts …

    Ist in einer Ehe- oder Kindschaftssache das Urteil im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO ergangen, so ersetzt die nach § 310 Abs. 2 ZPO vorgenommene Zustellung die nach den §§ 625, 640 ZPO erforderliche Zustellung des Urteils von Amts wegen auch dann nicht, wenn nach § 310 Abs. 2 ZPO das Urteil in vollständiger Form zugestellt worden ist (Bestätigung von RGZ 123, 333, 335 ff).*).

    Dieser vom Reichsgericht (RGZ 123, 333, 335 ff) eingehend begründeten Ansicht hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. März 1971 - IV ZR 109/69 - angeschlossen (…vgl. ebenso Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 310 Anm. IV 4;… Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 110 V 2 a Seite 549;… Thomas/Putzo ZPO 5. Aufl. Anm. 2 zu § 310;… a.A. Baumbach/Lauterbach ZPO 30. Aufl. Anm. 3 C).

  • BGH, 25.05.1977 - IV ZB 22/77

    Beginn der Frist für die Einlegung einer Berufung - Voraussetzungen für die …

    Ist nur die erstgenannte Zustellung erfolgt, so vermag sie die letztgenannte Zustellung nicht zu ersetzen, und umgekehrt (RGZ 120, 243 ff., 245; 123, 333 ff; 336; 150, 392 ff., 393; BGH LM ZPO § 128 Nr. 24 = MDR 1971, 997 = JR 1972, 68; BGH LM BEG 1953, § 98 Nr. 4 = NJW/RzW 1955, 224).
  • BGH, 23.03.1955 - IV ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Dass hierbei mit der Urteilsformel auch der übrige Inhalt des Urteils zugestellt worden ist, ist für die Wirksamkeit der Zustellung ohne Bedeutung (so auch RGZ 123, 333 ff [335]).
  • BGH, 24.03.1971 - IV ZR 109/69

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Scheidung - Anforderungen an das …

    Diese wird nach ganz herrschender Ansicht, der sich der Senat anschließt, nicht durch die anstelle der Verkündung erfolgende Zustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO ersetzt, auch dann nicht, wenn bei letzterer unnötigerweise das vollständige Urteil zugestellt worden ist (RGZ 123, 333, 335 ff;… Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 310 Anm. IV 4;… Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 110 V 2 a S. 549;… a.A. Baumbach/Lauterbach ZPO 30. Aufl. § 310 Anm. 3 C, der die erneute Zustellung als eine unnütze Förmelei bezeichnet).
  • BGH, 14.12.1960 - IV ZR 161/60

    Rechtsmittel

    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zum rechtlichen Dasein (RGZ 123, 333, 336; BGHZ 8, 303, 305 [BGH 14.01.1953 - VI ZR 50/52]; BGH NJW 60, 1763 Nr. 9; NJW RzW 1960, 271 Nr. 28).
  • BGH, 10.05.1961 - IV ZR 285/60

    Rechtsmittel

    Bei diesem Verfahren tritt an die Stelle der Verkündung der Urteile die Zustellung der Urteilsformel an beide Parteien (§ 310 Abs. 2 ZPO); erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (RGZ 123, 333, 336; BGHZ 8, 303, 305 [BGH 14.01.1953 - VI ZR 50/52]; BGH NJW 60, 1763 Nr. 9; RzW 1960, 271 Nr. 28).
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