Rechtsprechung
| RG, 15.12.1928 - I 217/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 58
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
Desmopressin
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH…, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, Rn. 17, GRUR 2010, 47, 48 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287;… Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG, Rn. 5;… Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG, Rn. 16;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG, Rn. 9). - BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90
Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung …
Eine Inbenutzungnahme oder Veranstaltungen dazu, die er lediglich für einen Dritten in dessen Interesse vorgenommen hat, reichen für den Erwerb eines eigenen Weiterbenutzungsrechts nicht aus (vgl. RG GRUR 1943, 286, 287; RGZ 123, 58, 61; RG GRUR 1939, 300, 304; RGZ 52, 90, 91 ff.; RGSt 27, 51, 54; RG MuW 1932, 194, 195 ff.; RG BlfPMZ 1908, 188, 190 ff. - für den insoweit gleichgelagerten Fall des Erwerbs eines Vorbenutzungsrechts;… vgl. ferner Benkard, PatG/GebrMG, 8. Aufl., § 12 PatG 1981 Rdn. 9). - BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Rechtsmittel
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen setzt der Erwerb des Vorbenutzungsrechts zunächst voraus, daß sich der Vorbenutzer im Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters im Erfindungsbesitz befunden, d.h. den durch die Raumform verkörperten Erfindungsgedanken derart erkannt hat, daß ihm die tatsächliche Ausführung der Erfindung, mithin die Nachbildung des durch die spätere Eintragung (§ 5 Abs. 1 GebrMG) unter Schutz gestellten Musters, möglich gewesen ist (vgl. hierzu RGZ 123, 58, 61 und RG GRUR 1943, 286 für den gleichliegenden Fall des Patents).Hierbei ist das Berufungsgericht von dem Urteil des Reichsgerichts vom 15. Dezember 1928 (RGZ 123, 58) ausgegangen, wonach § 7 Abs. 1 Satz 1 PatG einer einschränkenden Auflegung dahin bedürfe, daß dort, wo Gründe der Billigkeit vollkommen fehlten, der Erwerb eines Vorbenutzungsrechts ausgeschlossen sei.
- BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09
Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den …
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH…, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, GRUR 2010, 47, 48 Rn. 17 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287;… Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG Rn. 5;… Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG Rn. 16;… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG Rn. 9). - BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63
Rechtsmittel
Hiernach entstehe das gesetzliche Vorbenutzungsrecht nur dann, wenn der Vorbenutzer einen vom Erfinder des Patents unabhängigen Erfindungsbesitz erlangt (RGZ 123, 58, 62) und wenn er ferner die Erfindung redlich in Benutzung genommen habe (RGZ 114, 246, 250).Da Billigkeitserwägungen zur Gewährung des Vorbenutzungsrechts geführt hätten, bedürfe § 7 Abs. 1 PatG als Ausnahmevorschrift einer einschränkenden Auslegung dahin, daß dort, wo Gründe der Billigkeit vollkommen fehlten, der Erwerb eines Vorbenutzungsrechts ausgeschlossen sei (RGZ 123, 58, 61).
- BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63
Rechtsmittel
- LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 255/07
Getränketransporter (Arbeitnehmererf.)
Unter dem Erfindungsbesitz versteht man den tatsächlichen Zustand, der die Benutzung der objektiv fertigen Erfindung ermöglicht, wobei die subjektive Erkenntnis des Erfindungsgedankens erforderlich ist (RGZ 123, 58, 61;… Kühnen/Schulte, PatG mit EPÜ, 8. Auflage, § 6 Rn 16).
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