Rechtsprechung
| RG, 13.05.1929 - IV B 18/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 124, 322
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Rn. 18 (Vgl. RFH 7, 27 (29/30); RFH StW 1929, II, 1388; RFH 42, 348 (349); für den Zivilprozeß RGZ 149, 157 (163); für den Strafprozeß RGSt. 59, 31 (34); für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit RGZ 124, 322 (323); für das Preuß. - BGH, 15.05.1959 - V ZB 2/59
Rechtsmittel
Es ist jedoch anerkannt, daß die für das Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit geltenden Grundsätze über die Bindung des Berufungs- und Revisionsgerichts auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß anzuwenden sind (vgl. RGZ 124, 322, 324; BGHZ 15, 122, 124 [BGH 28.10.1954 - IV ZB 48/54]; Beschluß des Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 20. Februar 1951, V BLw 61/49, RdL 1951, 139 Nr. 23 = LM Nr. 2 zu LVO § 23;… BVerfG a.a.O.).Es kommen deshalb für die Beurteilung lediglich in Betracht die Beschlüsse des Kammergerichts vom 13. Juli 1939 (JFG 20, 203), des Reichsgerichts vom 13. Mai 1929 (RGZ 124, 322) sowie des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1954 (LM FGG § 28 Nr. 14) und 28. Oktober 1954 (BGHZ 15, 122).
Der Gedanke, es erscheine schwer erträglich, daß in demselben anhängigen Verfahren von der höchsten Instanz bald so bald anders entschieden werden könnte (RGZ 124, 322), habe seine volle Bedeutung nur dann, wenn es sich um eine Rechtsauffassung zu Fragen handele, die noch für die weitere Prüfung und Entscheidung selbst ihre Bedeutung behielten.
- BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54
Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit
Dies stellt eine notwendige Folge der Bindung des Gerichts, an das zurückverwiesen worden war, dar (ebenso RGZ 124, 322;… Schlegelberger aaO; KG DFG 1939, 180;… Keidel a.a.O. Anm. 2 zu § 25 und Anm. 6 zu § 27; BayObLG 29, 448).Die Abweichung von der entgegengesetzten Auffassung ist dann unvermeidlich und auch der Bundesgerichtshof, der im Vorlageverfahren an die Stelle des vorlegenden Oberlandesgerichts tritt und daher ebenfalls der Bindung unterliegt, müßte ohne Prüfung der streitigen Rechtsfrage die dem zurückverweisenden Beschluß des Landgerichts zugrunde liegende Rechtsansicht zugrunde legen (vgl. RGZ 124, 322; Schlegelberger Anm. 11 zu § 28).
- BGH, 22.01.1958 - VII ZB 17/57 Dann kann die Vorlegung aber auch nicht auf diesen Gesichtspunkt gestützt werden (RGZ 124, 322; BGH in …
Der Grundsatz des § 565 Abs. 2 ZPO gilt zwar auch in dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (RGZ 124, 322; BGH in NJW 1954, 1445; BGHZ 15, 122).
- BGH, 21.02.1985 - IX ZB 124/84
Vollstreckung eines französichen Urteils - Anforderungen an eine …
In den Fällen der Zurückverweisung hat die Entscheidung des Beschwerdegerichts, wie in § 565 Abs. 2 ZPO die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Wirkung, daß die Vorinstanz die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch ihrer anderweiten Entscheidung zugrundezulegen hat (BGHZ 51, 131, 135, RGZ 53, 315, 318; 124, 322;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 575, B I b;… Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 575, Rdz. 5, Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 43. Aufl., § 575, Anm. 2). - BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 209/56
Rückläufer - Entscheidung des Berufungsgerichts - Fehlende neue Gesichtspunkte - …
Eicht zuletzt würde auch die Autorität des Rechts empfindlich leiden, wenn das Revisionsgericht in derselben Streitsache bei der für seine Entscheidung jeweils maßgeblichen Beurteilung derseiben Rechtsfrage hin und her schwanken könnte (im einzelnen siehe hierzu RGZ 124, 322 £525/; H 9, 157 /T63.7; BG-HZ 3, 321 325/5 UW 38, 1o69)° Ob diese Selbstbindung des Revisionsgerichts an die in einem zurücl:verweisenden Urteil 4. - BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63 Wird eine zurückverwiesene Sache erneut beim Revisionsgericht anhängig, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Oberen Bundesgerichte, die von der Lehre weitgehend gebilligt wird, folgendes: Grundsätzlich ist auch das Revisionsgericht in gleichem Umfang und in gleicher Weise wie das Berufungsgericht an die rechtliche Beurteilung, die seinem eigenen Zurückverweisungsurteil zu Grunde lag, gebunden (vgl. u. a. RGZ 58, 289; 72, 211; 90, 23 - 25-;; 91, 118; 94, 13; 100, 60; 124, 322; 149, 163; BGHZ in LM § 565 ZPO Abs. 2 Nr. 1; BGHZ 3, 321, 326; 6, 80; 25, 200 in NJW 1951, 970; BAG 7, 237; in NJW 1961, 1229;… BSG in SozR SGG § 170 Da 3 Nr. 6;… Hosenberg aaO, S. 717, Stein-Jonas-Schönke, Komm. zur ZPO, 18. Aufl., Anm. II 2 f zu § 565; Wieczorek, ZPO § 565 C III d).
- BGH, 09.02.1951 - V ZR 1/50
Rechtsmittel
Diese rechtliche Beurteilung des Obersten Gerichtshofs ist für das Berufungsgericht bindend, da die Aufhebung des ersten Berufungsurteils hierauf beruht (§ 565 Abs. 2 ZPO) und in dem neuen Revisionsverfahren ist auch der Bundesgerichtshof an diese Rechtsauffassung gebunden, da eine Gesetzesverletzung keinesfalls vorliegen kann, wenn das Berufungsgericht die bindende Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zugrundelegt (vergl. RGZ 124, 322, insbes. RG JW 38, 3059). - BGH, 08.07.1954 - IV ZB 35/54
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 124, 322 [324] ausgesprochen hat, muss in derartigen Fällen der im § 565 Abs. 2 ZPO festgelegte Grundsatz gelten, d.h., auch das Gericht der weiteren Beschwerde bleibt für das anhängige Verfahren an seine einmal ausgesprochene Rechtsauffassung gebunden (…ebenso auch Keidel FGG 4. Aufl., Anm. 6 zu § 27 S. 255 sowie Schlegelberger 6. Aufl. Anm. 11 zu § 29 a.E. S. 320, vgl. auch KG in JFG 20, 203).
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